Zu dem in der Sendung "Monitor" am 03.02.2005 ausgestrahlten Bericht über Abrechnungsbetrug erklärt Gernot Kiefer, Leiter der Arbeitsgruppe Abrechnungsmanipulationen der Spitzenverbände:
Bergisch Gladbach (ots)
Dieser Fall von Abrechnungsbetrug hat mich schockiert. Wenn sich die dargestellte Form des Betrugs bestätigen sollte, haben wir es mit einer extremen Form von bandenmäßigem Betrug zu tun, die durch die Art der Tatbegehung an Strukturen organisierter Kriminalität erinnert. Hier scheinen sich verschiedene Gruppen, Ärzte, Apotheker, aber auch Versicherte, zusammengefunden zu haben, um Krankenkassen, Versicherte und ehrliche Ärzte zu betrügen.
Die Aussagen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Saarland, dass die Prüfmechanismen derartige Fälle von Betrug nicht aufspüren könnten, sind ein Armutszeugnis. Wenn KVen Plausibilitätsprüfungen nämlich nicht als Möglichkeit begreifen, Betrug aufzudecken, stellt sich die Frage, ob einige KVen sich aus ihrer originären Aufgabe der Kontrolle freiwillig zurückziehen. Bei der Kontrollfunktion kann und darf es nicht nur um Kürzungen der Honorare gehen. Die Mittel des Strafrechts gelten bei Verdachtsmomenten für jede Berufsgruppe in Deutschland.
Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat der Gesetzgeber sehr deutlich gemacht, dass er die KVen in der Pflicht sieht gegen Betrug vorzugehen (§ 81 a SGB V). Es ist sehr bedauerlich, dass selbst nach mehr als einem Jahr, die dieses Gesetz nun gilt, noch immer nicht alle KVen diesen Auftrag adäquat umgesetzt haben und den Sinn dieser Verpflichtung verstanden zu haben scheinen.
Sachverhalt: Monitor hatte von einem Fall aus Saarbrücken berichtet, bei dem Ärzte, Apotheker und Versicherte gemeinsam Abrechnungsbetrug begangen haben sollen. Dabei seien Chipkarten von Versicherten eingesammelt, in Arztpraxen gebracht und mit ihnen dann Leistungen abgerechnet worden, die niemals erbracht wurden. Zudem seien Verordnungen ausgestellt worden, die dann bei den beteiligten Apotheken abgerechnet wurden, ohne dass jedoch die Arzneimittel ausgegeben wurden.
Der KV war eine Ärztin bei Plausibilitätsprüfungen aufgefallen. Trotz erheblicher Auffälligkeiten wurde die Staatsanwaltschaft nicht eingeschaltet.
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