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Die Bundeswahlleiterin

Europawahl 2019: Verkündung Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr und vorläufiges Wahlergebnis

Wiesbaden (ots)

Bei der Wahl zum 9. Europäischen Parlament am Sonntag, dem 26. Mai 
2019, wird der Bundeswahlleiter am Nachmittag den Zwischenstand zur 
Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr sowie in der Wahlnacht das vorläufige 
amtliche Wahlergebnis ermitteln und bekannt geben.

Der "Zwischenstand zur Wahlbeteiligung bis 14:00 Uhr" wird auf der 
Grundlage der Wahlbeteiligung in ausgewählten Wahllokalen ermittelt. 
Das Ergebnis wird voraussichtlich gegen 15:30 Uhr vorliegen und vom 
Bundeswahlleiter veröffentlicht.

Die Wahllokale schließen bei der Europawahl in Deutschland um 18:00 
Uhr. Im Anschluss daran beginnen die Wahlvorstände in den Wahllokalen
mit der Auszählung der Stimmen.

Das vorläufige amtliche Wahlergebnis für Deutschland darf der 
Bundeswahlleiter frühestens nach Schließung der Wahllokale im letzten
Mitgliedstaat der Europäischen Union - das heißt nicht vor 23:00 Uhr 
- bekannt geben.

Soweit Wahlforschungsinstitute am Wahltag nach 18:00 Uhr, aber 
bereits vor Bekanntgabe des vorläufigen amtlichen Wahlergebnisses 
Hochrechnungsergebnisse veröffentlichen, handelt es sich um die 
Auswertung von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe und Ergebnisse 
der öffentlichen Stimmenauszählung in einzelnen Wahllokalen.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des 
Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu
finden.

Weitere Auskünfte gibt:
Büro des Bundeswahlleiters
Telefon: 0611 75-4863
www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

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