Europawahl 2024: Der Bundeswahlausschuss entscheidet am 18. April 2024 über Beschwerden
Wiesbaden (ots)
In der zweiten Sitzung zur Europawahl wird der Bundeswahlausschuss über die Beschwerden gegen die vollständige oder teilweise Zurückweisung der Wahlvorschläge von sieben politischen Vereinigungen entscheiden.
Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, findet die öffentliche Sitzung am Donnerstag, dem 18. April 2024 um 11:00 Uhr im Deutschen Bundestag in Berlin, im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (Eingang Adele-Schreiber-Krieger-Straße 1), Raum 3.101 (Anhörungssaal) statt.
In der Beschwerdeverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten gehört. Im Anschluss an die Sitzung gibt die Bundeswahlleiterin die Entscheidung des Bundeswahlausschusses bekannt.
Wichtige Hinweise:
Alle Medienvertreter/-innen benötigen zum Betreten der Gebäude des Deutschen Bundestages eine gültige Akkreditierung.
Alle anderen Besucher/-innen müssen vor Betreten der Bundestagsgebäude eine Eingangskontrolle durchlaufen und sich dabei ausweisen. Dazu wird empfohlen, sich bis Dienstag, dem 16. April 2024, 18:00 Uhr unter Angabe des Namens, Vornamens und Geburtsdatums bei besucher@bundeswahlleiter.de anzumelden. Die Polizei beim Deutschen Bundestag führt für Besucher/-innen, die Zutritt zu den Liegenschaften des Deutschen Bundestages erhalten, auf Grundlage des § 2 Absatz 6c der Hausordnung des Deutschen Bundestages, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung insbesondere durch Einsichtnahme in das Informationssystem der Polizei beim Deutschen Bundestag und in das Informationssystem der Polizei (INPOL) durch. Die bei der Anmeldung übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname und Geburtsdatum) werden nach Beendigung des Besuches gelöscht beziehungsweise vernichtet. Bitte bringen Sie zur Einlasskontrolle einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Wer sich vorab nicht anmeldet, aber dennoch an der Sitzung des Bundeswahlausschusses teilnehmen möchte, kann auch direkt zum Eingang des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses (Berlin, Adele-Schreiber-Krieger-Straße) kommen. Wegen der notwendigen Zuverlässigkeitsüberprüfung ist in diesem Fall jedoch mit Wartezeit zu rechnen.
Die Sitzung wird live im Internet (www.bundestag.de) übertragen. Im Nachgang ist sie in der Mediathek des Bundestages (www.bundestag.de/mediathek) abrufbar.
Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot der Bundeswahlleiterin unter http://www.bundeswahlleiterin.de zu finden.
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