Alle Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen 2025 komplett - Zusatzbeitrag steigt im Schnitt auf 2,91 Prozent
- Die 93 gesetzlichen Krankenkassen erheben 2025 einen Zusatzbeitrag zwischen 1,04 und 4,40 Prozent
- Der höchste Anstieg beträgt 2,90 Prozentpunkte zum Vorjahr
Pressemitteilung
Alle Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen 2025 komplett - Zusatzbeitrag steigt im Schnitt auf 2,91 Prozent
Leipzig, 02.01.2025 – Der Jahreswechsel 2024/2025 wird für die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung als jener in Erinnerung bleiben, der die Zusatzbeiträge massiv in die Höhe getrieben hat. Durchschnittlich 2,91 Prozent müssen Kassenpatienten seit dem 1. Januar 2025 auf den Standardsatz drauflegen. Im Vorjahr waren es lediglich 1,58 Prozent im Schnitt.
Gewichtet nach Anzahl der Versicherten sind es jetzt 2,89 Prozent – dieser Wert ist erstmals niedriger als allgemeine Durchschnitt. Dies liegt daran, dass vor allem kleinere Betriebskrankenkassen die Beiträge dramatisch erhöhen mussten.
Rund 72,0 Mio. der insgesamt 73,7 Mio. Versicherten zahlen 2025 mehr als im Vorjahr. Lediglich ca. 16.800 profitieren von einem gesenkten Zusatzbeitrag, wobei dieser Satz bereits seit Jahresmitte 2024 gilt. Stabil blieb lediglich der Zusatzbeitrag der AOK Nordost mit 2,70 Prozent.
Die komplette Übersicht findet sich unter https://krankenkassen.net/gesetzliche-krankenversicherung/zusatzbeitrag-fuer-krankenkassen.html
Am tiefsten in die Tasche greifen müssen seit dem 1. Januar 2025 die Versicherten der Knappschaft mit 4,40 Prozent Zusatzbeitrag, gefolgt von der BKK Mahle mit 4,20 Prozent. Den höchsten Anstieg verzeichnet die BKK Voralb Heller Index Leuze mit +2,90 Prozentpunkten auf 3,40 Prozent (Stand: Januar 2024). Ebenfalls deutlich mehr zahlen die Krankenversicherten der MOBIL Krankenkasse (+2,40 Prozent; gesamt 3,89 Prozent) und der BKK DürkoppAdler (+2,33 Prozent; gesamt 3,88 Prozent).
Die Experten des Portals Krankenkassen.net empfehlen, ab einem Zusatzbeitrag von 3,00 Prozent (oder mehr) den Wechsel in Erwägung zu ziehen. Aufgrund der Erhöhung der Zusatzbeiträge greift in der Regel ein Sonderkündigungsrecht.
Die Daten beziehen sich auf den Anstieg im Vergleich mit dem Wert zum Jahresstart 2024. Zwischenzeitliche Erhöhungen wurden nicht betrachtet.
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