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Rath AG

EANS-Hauptversammlung: Rath AG
Einberufung zur Hauptversammlung (mit Dokument)

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft

                          1015 Wien, Walfischgasse 14
                         FN 83203 h / ISIN AT0000767306

                Einladung zur 28. ordentlichen Hauptversammlung

 
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 1. Juni 2017, um 10:
00 Uhr, in der Florido Lounge, Florido Tower, Floridsdorfer Hauptstraße 1, 1210
Wien stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der Rath Aktiengesellschaft
ein.

TAGESORDNUNG



  1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-
     Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
     Aufsichts­rat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2016
  2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Ge­schäftsjahr 2016
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Ge­schäftsjahr 2016
  5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
     Geschäftsjahr 2016
  6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
     2017
  7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zum § 24
  8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zum § 4
      
      



UNTERLAGEN_ZUR_HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 11.Mai 2017 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14, Abteilung
Investor Relations, auf:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates
  jeweils für das Geschäftsjahr 2016;


* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8
   
  Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
  dieser Unter­lagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text
  dieser Einbe­rufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer
  Vollmacht, sind ab 11.Mai 2017 außerdem im Internet (www.rath-group.com/IR/
  Haupt­versammlungen) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
  aufliegen.
  HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
  Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
  mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
  schrift­lich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
  Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
  Schriftform spätestens am 11.Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der
  Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
  Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
  Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage
  einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
  antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
  Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
  nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
  an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
  verwiesen.
  Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
  jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
  Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
  und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
  der Internet­seite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
  Verlangen in Textform spätestens am 22.Mai 2017 der Gesellschaft entweder
  postalisch an Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per
  Telefax +43 1 513 44 27-2187 oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das
  Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
  zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an
  die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 
  (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärs­eigenschaft zur Ausübung dieses
  Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depot­bestätigung gemäß § 10a AktG,
  die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage
  sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
  auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
  Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
  Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform
  an die Gesellschaft übermittelt werden.
  Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
  Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
  Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
  Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
  und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.rath-
  group.com/IR/Hauptversammlungen zugänglich.
  NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
  Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
  Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
  Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz
  am Ende des 22.Mai 2017 (Nachweisstichtag).
  Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
  Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
  Depotverwahrte Inhaberaktien
  Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
  29.Mai 2017 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
  muss.

  per Post:                                        Rath Aktiengesellschaft
                                                                    Investor
  Relations
                                                                   
  Walfischgasse 14
                                              A-1015 Wien
  per Telefax:                              +43 1 513 44 27-2187
  per E-Mail:                                    RathHV2017@nhp.at
  per SWIFT:                                  GIBAATWGGMS (Message Type MT598,

  unbedingt ISIN AT0000767306in Text angeben)
   
  Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
  Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
  Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
  Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:


* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
  natür­lichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
  juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die Bezeichnung
  der Gattung oder die international gebräuchliche Wertpapier­kennnummer,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,


* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Haupt­versammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag, 22.Mai 2017
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
ent­gegengenommen.
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depot­bestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Haupt­versammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung nicht
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor der
Haupt­versammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:

Per Post:                                       Rath Aktiengesellschaft
                                                                 Investor
Relations
                                                                 Walfischgasse
14
                                           A-1015 Wien
per Telefax:                             +43 1 513 44 27-2187
Per E-Mail:                                   RathHV2017@nhp.at, wobei die
Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Per SWIFT:                                  GIBAATWGGMS (Message Type MT598,

unbedingt ISIN AT0000767306in Text angeben)
Persönlich:                                bei Registrierung zur
Hauptversammlung
Ein Vollmachtsformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10a (3) AktG sinngemäß.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
sinngemäß auch für deren Widerruf.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber lautende
Stück­aktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
 
Wien, im April
2017                                                                            
                                                      
Der Vorstand

Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/21NEmeKE

Rückfragehinweis:
Andreas Pfneiszl (ir@rath-group.com)

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/21NEmeKE
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Emittent:    Rath AG
             Walfischgasse 14
             A-1015 Wien
Telefon:     +43 1 513 4427-0
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Branche:     Feuerfestmaterialien
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Indizes:     WBI, Standard Market Auction
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Rath AG, übermittelt durch news aktuell

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    Emittent: Rath AG Walfischgasse 14 A-1015 Wien Telefon: +43 1 513 4427-0 FAX: +43 1 513 4428-87 Email: info@rath-group.com WWW: www.rath-group.com Branche: Feuerfestmaterialien ISIN: AT0000767306 Indizes: WBI, Standard Market Auction Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien Sprache: Deutsch ...

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