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Bayerisches Fernsehen
Dienstag, 20. Januar 2004, 21.20 Uhr
GLASKLAR
Kinder haften für ihre Eltern -
Wer muß für die Pflege zahlen ?

München (ots)

"Eltern haften für ihre Kinder" - das gelbe Schild
an Baustellen dürfte wohl jedem geläufig sein. Aufsichts- und
Unterhaltspflichten von Eltern gegenüber ihren Kindern sind die
Regel. Eher die Ausnahme sind die umgekehrten Fälle, daß Verwandte in
gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Das
heißt, nicht nur Eltern müssen ihre Kinder unterstützen, sondern auch
Kinder ihre Eltern, wenn diese in eine finanzielle Notlage geraten,
z. B. ihren Platz im Pflegeheim nicht mehr bezahlen können. Dann
springt meist die Sozialhilfe ein. Die Kostenträger nehmen die
Angehörigen in Regreß, wenn deren Finanzkraft über das hinausgeht,
was sie zur Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts benötigen. Doch
so eindeutig wie der Gesetzestext, ist die Praxis leider nicht immer.
In einer Serie von Urteilen hat der Bundesgerichtshof zum sog.
Elternunterhalt Stellung bezogen. Die jüngste Entscheidung: Kinder
können zum Unterhalt ihrer im Pflegeheim lebenden Eltern verpflichtet
werden, auch wenn sie relativ wenig verdienen. Das Urteil betrifft
vor allem Ehefrauen mit geringem eigenen Einkommen, deren Ehemann
entscheidend zum Familienunterhalt beiträgt. In GLASKLAR beantworten
Experten Zuschauerfragen zum Thema Unterhaltspflicht von Kindern
gegenüber ihren Eltern.
Studiogäste:		
Peter Gerhardt, Familienrichter OLG München
Claus Fussek, Pflegeexperte
Moderation: Matthias Ott
ots-Originaltext: BR Bayerischer Rundfunk
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7560

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Telefon: 089 / 5900 2176

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