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ARD-Magazin "Report München": Etappensieg für Karlheinz Schreiber
Auslieferung aus Kanada immer unwahrscheinlicher

München (ots)

Die Hoffnung der Augsburger Staatsanwaltschaft,
den mit internationalem Haftbefehl gesuchten Rüstungs-Lobbyisten 
Karlheinz Schreiber noch vor Weihnachten hinter Schloss und Riegel zu
bringen, wird sich nach Informationen des ARD-Magazins "Report 
München" nicht erfüllen. Schreiber hat am Donnerstag 16.11.) vor dem 
Supreme Court of Canada, dem höchsten kanadischen Gericht, einen 
wichtigen Etappensieg im Kampf gegen seine Auslieferung nach 
Deutschland verbucht. Gegenüber dem Bayerischen Rundfunk sagte 
Schreiber: "Endlich habe ich das bekommen, was ich wollte." Kanadas 
höchste Richter folgten dem Antrag Schreibers, vor einer Entscheidung
über die Annahme oder Ablehnung seiner Berufung gegen den 
Auslieferungsbeschluss des Appellations-Gerichts der Provinz Ontario 
Unterlagen zu seiner Entlastung vorlegen zu dürfen. Das ist 
ungewöhnlich, weil sich der Supreme Court, ähnlich dem 
Bundesgerichtshof, normalerweise nur mit Rechtsfragen beschäftigt. 
Offenbar gibt es beim Supreme Court Zweifel an den Beschuldigungen 
seitens der Augsburger Staatsanwaltschaft, die Schreibers 
Auslieferung mit Steuerhinterziehung in Millionenhöhe und Bestechung 
begründet hat.
Schreiber, der die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt, ist nach
Auffassung der Augsburger Justiz eine Schlüsselfigur im größten 
deutschen Schmiergeldskandal um die Lieferung von 36 Fuchs-Panzern 
des Thyssen-Konzerns nach Saudi-Arabien Anfang der neunziger Jahre. 
Er soll dem ehemaligen Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls nach  
dessen Geständnis ein Schwarzgeldkonto mit 3,8 Millionen Mark bei 
einer Schweizer Bank eingerichtet haben. Den ursprünglichen Vorwurf 
der Bestechlichkeit hatte die Justiz fallengelassen und nur noch von 
Vorteilsnahme gesprochen. Für Max Strauß, den Sohn des früheren 
bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, hatte Schreiber 
nach den Ermittlungen der Augsburger Staatsanwaltschaft 5,2 Millionen
Mark in der Schweiz gebunkert. Auch für zwei ehemalige 
Thyssen-Manager soll Schreiber schwarze Konten in Zürich geführt und 
ihnen Millionen ausgezahlt haben. Beweise dafür gibt es nicht. Die 
Beschuldigten wurden in Indizien-Prozessen teils wegen 
Steuerhinterziehung, teils wegen Untreue zu Gefängnisstrafen 
verurteilt. Lediglich Pfahls hatte unter Druck des Gerichts 
gestanden, 877 000 D-Mark von Schreiber bar bekommen zu haben. 
Allerdings hat der Bundesgerichtshof die Urteile weitgehend verworfen
und der Augsburger Justiz schwere Fehler nachgewiesen. Davon 
profitiert nun auch Schreiber. Seine Anwälte argumentieren, dass er 
in Augsburg kein faires Verfahren zu erwarten habe.
Bislang war Schreiber bei den kanadischen Gerichten mit seinen 
Einsprüchen gegen die Auslieferung gescheitert. Seine Anträge, in 
einem Beweisverfahren Dokumente zu seiner Entlastung vorlegen zu 
dürfen, waren abgewiesen worden. Die Richter stellten sich auf den 
Standpunkt, die im Augsburger Haftbefehl enthaltenen Vorwürfe seien 
korrekt und reichten zu einer Verurteilung in Deutschland aus. Die 
Bun-desrepublik sei ein Rechtsstaat, so dass dem Auslieferungsantrag 
ohne Einschränkung nachzukommen sei.
Der Supreme Court sieht das nun ganz anders. Im Sommer dieses 
Jahres hat er eine neue Rechtslage geschaffen, wonach die unteren 
Instanzen Auslieferungsersuchen auch aus Rechtsstaaten sorgfältig 
prüfen müssen. Kanadische Richter dürften sich nicht zu 
"Stempel-Beamten" für die ausländische Justiz machen, entschied der 
Supreme Court. Die Gerichte wurden verpflichtet, den Beschuldigten 
umfangreich rechtliches Gehör zu gewähren und sich selbst in einem 
Beweisverfahren von der Berechtigung eines Auslieferungsbegehrens zu 
überzeugen. Das kommt Schreiber zugute. Innerhalb von sechs Wochen 
müssen nun nach Maßgabe des Supreme Court die Fakten auf den Tisch. 
Mit einer Entscheidung ist frühestens im Frühjahr 2007 zu rechnen. 
Eventuell muss dann der Fall neu aufgerollt werden.
"Report München", Montag, 20. November 2006, 21.45 Uhr, im Ersten
Bei Verwendung bitte Quellenangabe.

Pressekontakt:

Für Rückfragen steht die Redaktion zur Verfügung, Klaus Wiendl,
Telefon 089 / 3806-5370 und 0172/8149570, Fax -7667

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