Alle Storys
Folgen
Keine Story von SWR - Das Erste mehr verpassen.

SWR - Das Erste

Hans Herbert von Arnim: "Ein Problem für die Demokratie" Überversorgung hält Bürgermeister von Rücktritten ab /"Report Mainz", heute, 09.08.2010, 21.45 Uhr im Ersten

Mainz (ots)

Der Kommunalrechtler Hans Herbert von Arnim fordert eine Änderung der Gesetze zur Versorgung von Bürgermeistern. Gegenüber dem ARD-Politikmagazin "Report Mainz" sagte von Arnim: "Bürgermeister sind in allen Bundesländern sehr gut versorgt, in manchen geradezu fantastisch. Die Versorgung verlieren sie aber in der Regel, wenn sie zurücktreten, deshalb scheuen sie diesen Rücktritt."

Ein Bürgermeister kann zurücktreten, indem er seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragt. Dadurch verliert er nach den Beamtengesetzen der Länder alle Ansprüche auf eine Pension, die er als Beamter in seinem Berufsleben bislang erworben hatte und wird lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Diese geringeren Rentenzahlungen erhält er im Gegensatz zu Pensionszahlungen erst nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters und nicht schon - wie meist - sofort nach seinem normalen Ausscheiden aus dem Amt nach nicht erfolgter Wiederwahl. Nur in Nordrhein-Westfalen gibt es seit 2008 einen Erlass des Innenministeriums, der regelt, dass Bürgermeister im Falle eines Rücktrittes nur die Ansprüche aus der laufenden Amtszeit verlieren. Rechtlich ist dies allerdings noch umstritten.

Die Regelungen in den Landesgesetzen für Bürgermeister führten zu einer "Überversorgung", sagte von Arnim gegenüber "Report Mainz": "Bürgermeister und Oberbürgermeister genießen in vielen Ländern gewaltige Versorgungsprivilegien. Bereits nach kurzen Amtszeiten und in jungen Jahren können sie ein sofort fälliges lebenslanges Ruhegehalt erwerben, das dem Wert eines Lottogewinns entspricht. In Hessen oder Nordrhein-Westfalen kann ein Bürgermeister nach nur sechsjähriger Amtszeit - und ganz unabhängig von seinem Lebensalter - einen großzügigen Pensionsanspruch erwerben, selbst wenn er auf eine erneute Kandidatur verzichtet. Eine Verrechnung mit privaten Einkünften findet häufig nicht statt."

Diese Form der Überversorgung sei häufig der Grund, warum Bürgermeister - im Gegensatz beispielsweise zu Landes- oder Bundesministern - auch bei größeren Verfehlungen nicht politische Verantwortung übernehmen und zurücktreten, meint von Arnim. Ministern stehen bei einem Rücktritt Pensionszahlungen zu. Die gesetzlichen Regelungen für Bürgermeister bezeichnet Verwaltungsrechtler von Arnim deshalb als ein "Problem für die Demokratie".

Professor Hans Herbert von Arnim, ehemaliger Rektor der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, sieht in einer besseren Bezahlung von Bürgermeistern während ihrer Amtszeit einen möglichen Ausweg aus dem Dilemma: "Bürgermeister tragen eine hohe Verantwortung. Man sollte die Bezüge deutlich erhöhen, um 30 Prozent oder 40 Prozent damit sie daraus dann selbst ihre Altersversorgung bezahlen könnten. Dann würden Hemmnisse gegen einen Rücktritt oder gegen eine Übernahme von Verantwortung entfallen."

Zitate gegen Quellenangabe frei. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an "Report Mainz", Tel.: 06131/929-3351.

Original-Content von: SWR - Das Erste, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: SWR - Das Erste
Weitere Storys: SWR - Das Erste