SWR-Recherchen: Sprengstoffexplosionen vor Flüchtlingsheimen in Sachsen - kein Polizeibericht SWR Doku "Terror von rechts", 7. März 2016, 22:45 Uhr, "Die Story im Ersten"
Baden-Baden (ots)
In Sachsen explodierten im Jahr 2015 zwei Sprengsätze auf dem Gelände von Asylbewerberheimen, ohne dass die Polizei dazu eine Meldung an die Presse geschickt hatte. Das ergaben Recherchen für die SWR-Doku "Terror von rechts - Die neue Bedrohung" ("Die Story im Ersten" am 7. März um 22:45 Uhr).
Zwei Explosionen - Ermittlungsverfahren, aber kein Polizeibericht Beide Explosionen ereigneten sich vor einem Flüchtlingsheim in Brand-Erbisdorf. Die erste am 1. Januar 2015, die zweite am 22. April 2015. In beiden Fällen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen "Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion" (§308 StGB) eingeleitet, doch in beiden Fällen machte die Polizei keine schriftliche Mitteilung an die Presse. Emily Haber, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium erklärte dazu im Interview mit der ARD: "Wenn es ein Sprengstoffattentat war, dann muss es einen Polizeibericht geben."
Ermittlungsverfahren zu Sprengsstoffexplosion eingestellt In der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Chemnitz wird der Fall so beschrieben: "Am 22.4.2015 gegen 15:40 Uhr griff der Angeschuldigte den Asylbewerber Mouhamed G. vor dem Asylbewerberheim Brand- Erbisdorf, ohne rechtfertigenden Grund an. Hierbei schrie er in Richtung des Geschädigten G. und weiterer anwesender Asylbewerber die Worte "Ich bringe dich um" und "Ich werde die Ausländer ausschlachten". Anschließend stach er mit einem Messer mit einer ca. 10 cm langen feststehenden Klinge mehrfach in Verletzungsabsicht in Richtung des Oberkörpers des Geschädigten G.. Dieser konnte zwar durch aktive Gegenwehr Verletzungen am Oberkörper abwehren, erlitt jedoch eine Schnittverletzung an der Hand, welche im Krankenhaus Freiberg behandelt werden musste." Nach der Messerattacke zündete der Täter einen Sprengsatz. Das Ermittlungsverfahren wegen Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion stellte die Staatsanwaltschaft Chemnitz ein, weil "keine konkrete Gefährdung" vorgelegen habe.
Haftstrafe wegen Messerattacke
Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung sowie gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Haftstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten beantragt. Der oder die Täter, die den Sprengsatz am 1. Januar gezündet hatten blieben unbekannt.
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