Bayerischer Landtagsabgeordneter Felbinger steht im März 2018 wegen Betrugs vor Gericht
"Report Mainz" hatte die "Affäre Felbinger" 2015 aufgedeckt
Mainz (ots)
Der inzwischen fraktionslose bayerische Landtagsabgeordnete Günther Felbinger muss sich im März 2018 wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs vor Gericht verantworten. Der Sprecher des Landgerichts München I, Florian Gliwitzky, bestätigte heute (9.11.17) auf Anfrage entsprechende Informationen des ARD-Politikmagazins "Report Mainz". Das Gericht hat den Angaben zufolge die Anklage in vollem Umfang zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Strafprozess gegen das frühere Fraktionsmitglied der Freien Wähler (FW) ist danach für März 2018 terminiert. Zunächst sind vier Verhandlungstage angesetzt (5., 8., 12. und 15. März 2018) und acht Zeugen geladen. Der Prozess wird vor der 19. Großen Strafkammer des Landgerichts München I mit zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen verhandelt.
Der Straftatbestand des Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB) sieht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor. Bei Annahme einer gewerbsmäßigen Begehung - wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt - kann eine Freiheitstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB).
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Parlamentarier gewerbsmäßigen Betrug in fünf Fällen vor. Er soll in den Jahren 2011 bis 2015 "lediglich zum Schein geschlossene Verträge" gegenüber dem Landtag abgerechnet haben, "um einen rechtswidrigen finanziellen Vorteil zu erlangen". Nach Ergebnis der Ermittlungen gehe man von einem Schaden von mehr als 50.000 Euro aus. Einen Scheinvertrag habe Felbinger bereits eingeräumt.
Das ARD-Politikmagazin "Report Mainz" hatte den Fall Felbinger im November 2015 auf Grundlage belastender Aussagen von Insidern und umfangreicher interner Dokumente aufgedeckt. Der Abgeordnete, der im Interview mit "Report Mainz" wenige Tage zuvor noch seine Unschuld beteuert hatte, hatte sich daraufhin selbst angezeigt und mehr als 60.000 Euro an die Staatskasse zurück überwiesen. Im Zuge der Ermittlungen hatte die Staatsanwaltschaft im November 2015 elf Wohnungen und Häuser durchsuchen lassen, darunter das Privatanwesen Felbingers, sein Abgeordnetenappartement und das Bürgerbüro. Im Oktober 2016 hatte der Bayerische Landtag schließlich die Immunität Felbingers aufgehoben. Damit war der Weg für das Strafverfahren frei geworden. Im März 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Anklage wegen gewerbsmäßigen Betrugs erhoben. Im Juli 2017 war Felbinger aus der Fraktion der Freien Wähler ausgetreten.
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