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FACC AG

EANS-Stimmrechte: FACC AG
Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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  Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name:    FACC International Company Limited
Sitz:    Hong Kong
Staat:   China


Mitteilung gemäß § 93 (2) Börsegesetz



Die FACC AG gibt gemäß § 93 (2) BörseG bekannt, dass sie von ihrer Aktionärin
FACC International Company Limited, Hong Kong, ("FACC Int") im Zusammenhang mit
dem Börsengang der FACC AG ("Emittent") folgende Mitteilung gemäß §§ 91, 91a
betreffend der von FACC Int am 25. Juni 2014 gehaltenen Beteiligung am
Emittenten erhalten hat:

1. FACC Int hält 23.352.900 Aktien des Emittenten, das entspricht einem Anteil
von 51% der Gesamtzahl der mit Stimmrechten versehenen Aktien des Emittenten;
FACC Int hält somit mehr als die gemäß § 91 Abs 1 BörseG festgesetzte
Stimmrechtschwelle von 50% aber weniger als 75%.

2. Gemäß der von FACC Int eingeräumten Option (die "Greenshoe Option"), ist
J.P. Morgan Securities plc., 25 Bank Street, Canary Wharf, London E14 5JP,
United Kingdom ("JPM") - abhängig davon, ob JPM diese Option ausübt - bei
Nichtausübung dieser Option verpflichtet, 2.039.736 Aktien des Emittenten, das
entspricht einem Anteil von 4,45% der Gesamtzahl der mit Stimmrechten
versehenen Aktien des Emittenten, an FACC Int rück zu übertragen
("Rückübertragungsverpflichtung"). Diese Aktien wurden Investoren im Zuge des
Pricings iZm dem Börsegang zugewiesen und von FACC Int an JPM verliehen, um
eine mögliche Mehrzuteilung im Zusammenhang mit dem Börsegang auszuüben. Diese
Aktien entsprechen den Aktien und Stimmrechten, welche unter der Greenshoe
Option eingeräumt wurden.

4 JPM ist gemäß der Greenshoe-Option berechtigt, die Option bis längstens 30
Tage nach der Handelsaufnahme der Aktien des Emittenten an der Wiener Börse
auszuüben und diejenigen Aktien, hinsichtlich derer die Option nicht ausgeübt
wurde, spätestens zwei Werktage nach dem Ende der zuvor genannten Frist gemäß
der Rückgabeverpflichtung rück zu übertragen.

5. Gesamt - das heißt die gehaltenen Aktien (oben Punkt 1) und die Greenshoe-
Option (oben Punkt 2) zusammengezählt - hält FACC Int daher 25.392.636
Stimmrechte des Emittenten entsprechend 55,45% der gesamten Stimmrechte des
Emittenten und somit mehr als die gemäß § 91 Abs 1 BörseG festgesetzte
Stimmrechtschwelle von 50% aber weniger als 75%.


Rückfragehinweis:


Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    FACC AG
             Fischerstraße 9
             A-4910 Ried im Innkreis
Telefon:     +43/59/616-0
FAX:         +43/59/616-81000
Email:        office@facc.com
WWW:      www.facc.com
Branche:     Zulieferindustrie
ISIN:        AT00000FACC2, AT0000A10J83, AT0000A10J83
Indizes:     
Börsen:      
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: FACC AG, übermittelt durch news aktuell

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