WDR-Rundfunkrat übernimmt ständige Telemedienaufsicht
Köln (ots)
Eine Pressemitteilung des Rundfunkrats
Der WDR-Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 1. April 2011 einstimmig die Organisation seiner ständigen Telemedienaufsicht beschlossen.
Zur Vorbereitung der Entscheidungen des Rundfunkrats werden die Aufgaben der ständigen Telemedienaufsicht auf den Programmausschuss und den Ausschuss für Rundfunkentwicklung aufgeteilt. Der Programmausschuss wird sich mit den inhaltlichen Programmfragen der Telemedien und der Ausschuss für Rundfunkentwicklung mit den telemedienspezifischen Strukturfragen befassen.
Ruth Hieronymi, Vorsitzende des Rundfunkrats, erklärt: "Mit diesem Beschluss des Rundfunkrats wird nach dem Drei-Stufen-Test und der Genehmigung der Telemedienkonzepte die ständige Aufsicht und Kontrolle durch den Rundfunkrat über die Telemedienangebote des WDR, "wdr.de" und "WDR Text", sowie über die ARD-Gemeinschaftsangebote "sportschau.de" und "einsfestival.de", für die der WDR die Federführung hat, sichergestellt."
Entsprechend dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist es Aufgabe des Rundfunkrats, nach der Überprüfung und Genehmigung der Telemedienangebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nun die ständige Telemedienaufsicht zu übernehmen. Als direkte Aufgabe wird der Rundfunkrat zu prüfen haben, ob das Angebot mit den staatsvertraglichen Vorgaben und dem genehmigten Telemedienkonzept vereinbar ist. Hierzu zählen beispielsweise die Kontrolle der gesetzlichen Vorgaben der Negativliste und der im Telemedienkonzept festgelegten Verweildauern. Aufgabe des Rundfunkrats ist es ebenfalls, den Markt der Telemedien und die Rolle der öffentlich-rechtlichen Angebote zu beobachten und die Qualität der WDR-Telemedien zu bewerten sowie sich mit Beschwerden einzelner Bürgerinnen und Bürger oder Institutionen zu den WDR-Telemedienangeboten zu befassen. Zu den Aufgaben der ständigen Telemedienaufsicht gehört auch die Durchführung von Drei-Stufen-Tests bei neuen, zustimmungspflichtigen Telemedienangeboten des WDR.
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