WDR-Pressemitteilung + + + WDR-Rundfunkrat: Jugendmedienschutz der öffentlich-rechtlichen Sender funktioniert Gegen gemeinsame Aufsicht für Private und Landesrundfunkanstalten
Köln (ots)
Der Rundfunkrat des WDR hat sich gegen eine gemeinsame Jugendmedienschutz-Aufsicht für öffentlich-rechtliche und private Rundfunksender ausgesprochen. Zugleich befürwortete das Gremium unter Vorsitz von Reinhard Grätz eine Zusammenarbeit der für den Jugendmedienschutz zuständigen Organe von ARD und ZDF sowie der für den Privatfunk zuständigen Landesmedienanstalten. Sie böte die Chance, unter Wahrung der jeweiligen Kompetenzen zur gesellschaftlichen Konsensfindung beizutragen, heißt es in einem Positionspapier des Gremiums zum Jugendmedienschutz. Darüber hinaus empfahl der Rundfunkrat den Jugendschutzbeauftragten der öffentlich- rechtlichen Sender, ihre Arbeit stärker öffentlich zu präsentieren und sich auch in die internationale Debatte, insbesondere auf europäischer Ebene, um grenzüberschreitende Lösungen einzuschalten.
Der Rundfunkrat, der das Positionspapier auf Vorschlag von Karin Junker, der Vorsitzenden seines Programmausschusses, verabschiedete, verwies auf die weit gehenden Kompetenzen des WDR- Jugendschutzbeauftragten. Er werde nicht nur eingeschaltet, wenn es darum gehe, Filmmaterial im Rohschnitt auf mögliche Jugendgefährdungen durchzusehen und Schnitte vorzuschlagen, sondern vielfach suchten die Redaktionen in Zweifelsfällen auch schon im Planungsstadium das Gespräch mit ihm: So ist es im WDR gelebte Realität, dass der Jugendschutzbeauftragte die Programmverantwortlichen schon bei der Planung von Filmprojekten auf mögliche Gefährdungen aufmerksam machen kann.
Das Gremium wertete es als Erfolg, dass es seit Jahren keine formale Programmbeschwerde auf Verletzung der Programmgrundsätze beim Jugendschutz gegeben habe. Die binnenplurale Kontrolle der öffentlich-rechtlichen Programme funktioniere. Die Gremien von ARD und ZDF seien Garanten für die Einhaltung verantwortungsvoller Standards, was die kontroverse Auseinandersetzung im Einzelfall selbstverständlich nicht ausschließe.
Da die privaten Programmveranstalter nicht über ein vergleichbares Aufsichtssystem verfügen, wurde im April 2003 die Kommission der Landesmedienanstalten für Jugendmedienschutz (KJM) installiert. Eine Mischung der beiden Systeme unter dem Dach der KJM, wie vor allem von denen gewünscht, die dem öffentlichen System Versagen anhängen wollen, wäre schlicht systemfremd und wird daher vom Rundfunkrat abgelehnt, heißt es in dem Positionspapier.
Das Positionspapier des WDR-Rundfunkrates Medienkompetenz ist der beste Jugendmedienschutz ist im Original abrufbar bei der WDR Pressestelle unter 0 221 / 220 4603.
Rückfragen: Rüdiger Oppers, Unternehmenssprecher Telefon 0221/220-2405
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