++ BUND: Grundschleppnetz-Fischerei auf der Doggerbank stoppen Meeresschutzgebiet in Nordsee bedroht – Korrektur der Fangerlaubnis nötig ++
Pressemitteilung
4. März 2023
BUND-Pressestelle
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BUND : Grundschleppnetz-Fischerei auf der Doggerbank stoppen
Meeresschutzgebiet in Nordsee bedroht – Korrektur der Fangerlaubnis nötig
- BUND-Rechtsgutachten belegte bereits 2023 rechtswidriges Vorgehen
- Fangerlaubnis für 2024 erneut ohne eine Verträglichkeitsprüfung
- Fischerei-Aktionsplan der EU fordert von Mitgliedstaaten bis 31. März Roadmap zum Schutz der Meeresschutzgebiete vor Grundschleppnetzen
Bremen/Berlin. Der Einsatz von Grundschleppnetzen durch die Fischerei im Meeresschutzgebiet Doggerbank ist gesetzeswidrig. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert vom Fischereiministerium (BMEL) daher in seinem Widerspruch eine Korrektur der Fangerlaubnis und endlich wirksamen Schutz für das Meeresschutzgebiet.
Das Meeresschutzgebiet Doggerbank liegt auf der größten Sandbank in der Nordsee. Sie gilt als das ökologische Herz der Nordsee. Eine der größten Bedrohungen für diesen geschützten Lebensraum und Zuhause einer einzigartigen Artengemeinschaft ist der Einsatz von Grundschleppnetzen. Bei dieser Fischereimethode werden schwere Schleppnetze über den Meeresboden gezogen, um dort Meerestiere wie Krabben und Plattfische zu fangen. Die negativen Auswirkungen dieser Fangmethode auf die Biodiversität und die Klimaschutzfunktion des Meeres sind wissenschaftlich ausführlich dokumentiert. Damit ist die Fischerei mit Grundschleppnetzen mit den Erhaltungszielen des Schutzgebiets unvereinbar.
Die deutsche Fangerlaubnis für 2024 lässt diese zerstörerische Fangmethode auf der Doggerbank erneut zu. Mit einem Rechtsgutachten hatte der BUND dem zuständigen Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zuvor dargelegt, dass nach europäischem Naturschutzrecht zunächst eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Ohne diese Verträglichkeitsprüfung ist auch die neue Fangerlaubnis für 2024 mit dem Einsatz von Grundschleppnetzen in der Doggerbank rechtswidrig.
Olaf Bandt, BUND-Vorsitzender: „Seit 2017 warten wir auf wirksame Maßnahmen zum Schutz unserer Meeresschutzgebiete. Der Zustand der Nordsee verschlechtert sich weiter und unsere Geduld ist am Ende. Wir brauchen endlich eine Meereswende. Mit dem Widerspruch betonen wir die Handlungsdringlichkeit zum Schutz unserer Meeresvielfalt. Fischereiminister Cem Özdemir muss jetzt sicherstellen, dass geltendes europäisches Naturschutzrecht bei der Vergabe der Fangerlaubnis korrekt umgesetzt wird. Der Einsatz von Grundschleppnetzen auf der Doggerbank ist nicht mehr tragbar.“
Die Europäische Kommission hatte im vergangenen Jahr einen Fischerei-Aktionsplan veröffentlicht, in dem sie die Notwendigkeit eines vollständigen Verbots von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten deutlich machte. Bis zum 31. März 2024 müssen nun das Bundesfischerei- und das Bundesumweltministerium einen gemeinsamen Plan vorlegen, wie sie die Schutzmaßnahmen umsetzen werden.
Mehr Informationen:
- Hintergrund und Zusammenfassung des BUND-Rechtsgutachtens
- BUND-Themenseite Meeresschutzgebiete
- BUND-Themenseite Fischereipolitik
- BUND-Positionspapier: Meeres- und Küstennaturschutz der Nord- und Ostsee
- Terminhinweis: Einladung zum Pressegespräch zum Thema folgt
- Kontakt: BUND-Pressestelle, Tel.: 030 - 27586-109, E-Mail: presse@bund.net
Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin