++ Expertenrat für Klimafragen: Ampel versagt beim Klimaschutz++
Kommentar
3. Juni 2024 | 078
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Expertenrat für Klimafragen: Ampel versagt beim Klimaschutz
Zu dem Sondergutachten des Expertenrats für Klimafragen (ERK) zur Prüfung der Treibhausgas-Projektionsdaten 2024 erklärt Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):
„Die kritische Bewertung der Expert*innen ist ein Weckruf an die Politik. Die Ampel versagt beim Klimaschutz. Das ist das eindeutige Testat des Expertenrates für Klimafragen. Deutschland ist nicht auf Zielkurs – nicht für 2030, geschweige denn darüber hinaus. Die Bundesregierung muss unverzüglich klimapolitisch nachlegen um Deutschland fit für die Zukunft zu machen. Sie muss Transparenz und Qualität ihrer Emissionsprognosen dringend verbessern und eine klare Verantwortung in der Bundesregierung schaffen, damit schnell genug nachgesteuert wird, wenn eine Zielverfehlung absehbar ist. Andernfalls droht mit dem neuen, weichgespülten Klimaschutzgesetz ein böses Erwachen.
Es rächt sich, dass die Bundesregierung bei ihrer Klimapolitik bislang so stark auf finanzielle Maßnahmen setzt. Jetzt fehlt das Geld, weil FDP und Kanzler auf Kaputtsparen statt auf Zukunft setzen. Dieser drakonische Sparkurs macht das Klimaziel 2030 unerreichbar, verunsichert Bürger*innen und Unternehmen. Zukunftssichere Investitionen bleiben aus.“
Mit Blick auf den Gebäudesektor ergänzt Bandt: „Bei Gebäuden bleibt die Ampel eine Antwort schuldig, wie endlich mehr Gebäude effektiver und sozialverträglich saniert werden. Es braucht einen gesetzlichen Fahrplan, mit dem die Eigentümer*innen Planungssicherheit bekommen, die Klimaziele verlässlich erreicht und Menschen unabhängig vom Geldbeutel vor Kälte im Winter und Hitze im Sommer geschützt werden. Die Förderquoten für Effizienzmaßnahmen müssen hoch. Gelder müssen zielgerichtet vor allem an die verteilt werden, die eine Sanierung aus eigenen Mitteln nicht stemmen können.“
Zum Verkehrssektor und den notwendigen Maßnahmen erklärt Bandt: „Im Verkehrsbereich wird noch immer im großen Stil fossile, sprich klimaschädliche Mobilität gefördert. Sozial ungerechte und klimaschädliche Steuervergünstigungen wie die steuerlichen Vorteile für Dienstwagen gehören abgeschafft und die Kfz-Steuer muss stärker auf CO2-Ausstoß ausgerichtet werden. Die dadurch freiwerdenden Mittel sind dann in den Umweltverbund aus Fuß-, Rad- und öffentlichem Verkehr zu investieren.“
Hintergrund:
Nach dem neuem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) ergibt sich wesentlich aus dieser jetzt vorgelegten Gesamtschau des Expertenrats zur Emissionsentwicklung (den Projektionsdaten), ob die Regierung weitere Klimaschutzmaßnahmen ergreifen muss oder nicht. Mit dem vorliegenden Gutachten bescheinigt der Expertenrat der Bundesregierung eine Überschreitung der zulässigen Emissionen für das Jahr 2024. Laut neuem novellierten Klimaschutzgesetz ergibt sich daraus zwar noch keine rechtliche Verpflichtung, der Expertenrat rät jedoch im Rahmen seiner Begutachtung dringend dazu, trotzdem nun unverzüglich nachzusteuern und nicht auf eine weitere Prognose zu warten.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte auf Klagen des BUND und der DUH jüngst geurteilt, dass dem Expertenrat hierzu eine gewichtige Rolle in der Überprüfung zukommt und die Anforderungen für die Projektionsberichte gestärkt.
Mehr Informationen:
- Informationen zur erfolgreichen BUND Klimaklage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
- BUND Informationen zur Klimakrise
- Kontakt: Tina Löffelsend, Abteilungsleiterin Klimaschutz beim BUND, Mobil: 0176 200 67 099, E-Mail: tina.loeffelsend@bund.net
Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin