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++ EU-Renaturierungsgesetz: Meilenstein im europäischen Naturschutz ++

Kommentar

17. Juni 2024 | 086

BUND-Pressestelle

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presse@bund.net

EU-Renaturierungsgesetz: Meilenstein im europäischen Naturschutz

Die heutige Entscheidung zur europäischen „Verordnung zur Wiederherstellung der Natur“ kommentiert Olaf Bandt, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND):

„Die Verabschiedung des EU-Renaturierungsgesetzes durch die europäischen Umweltminister*innen ist ein Riesenerfolg für den Schutz der Natur. Es ist die wichtigste Initiative im europäischen Naturschutz seit 30 Jahren und ein Zeichen der Hoffnung, dass am Ende des mehr als zweijährigen Gesetzesprozesses nun dieser finale Beschluss steht. Es reicht nicht länger, die Natur nur zu bewahren: Damit die Natur uns vor Katastrophen und der Klimakrise schützen kann, müssen Ökosysteme wie Flüsse, Wälder und Moore dringend großflächig renaturiert werden. Auf europäischer Ebene braucht es jetzt einen Naturschutz-Fonds, damit die Ziele aus dem Gesetz erreicht werden können. Und es liegt nun an der Bundesregierung: Sie muss sich unverzüglich an die Arbeit machen und die europäischen Vorgaben in Zusammenarbeit mit allen maßgeblichen Akteuren zügig und vollständig umsetzen.“

Mehr Informationen:

Hrsg.: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) e.V., Petra Kirberger (v.i.S.d.P.), Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin

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