Demokratie und Kandidaten schützen: Keine vollständigen Anschriften auf Wahlzetteln
Wiesbaden (ots)
Das Landeswahlgesetz in Hessen schreibt vor, dass der Stimmzettel für die Wahl in den Wahlkreisen die zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe von Familiennamen, Rufnamen, Beruf oder Stand, Wohnort und Wohnung des Bewerbers und des Ersatzbewerbers enthält (§ 28 Abs. 2 Nr. 1 LWG)[1]. Die Kandidaten sind Menschen aus der Mitte der Gesellschaft, die ihrer demokratischen Verantwortung nachkommen. Eine Preisgabe der Adressen setzt sie und ihre Familien jedoch einem Risiko aus. Die baden-württembergische Landesregierung hat die Kommunalwahlordnung zum 1. August 2023 angepasst. Durch die Änderung wird künftig auf die Angabe der vollständigen Anschrift der Kandidatinnen und Kandidaten in Wahlbekanntmachungen und auf Stimmzetteln verzichtet.[2]
Der Landesvorsitzende der Piratenpartei Hessen, Sebastian Alscher, erklärt:
"Die Demokratie braucht Menschen, die sich für die Vertretung der Interessen in Parlamenten zur Verfügung stellen. Es ist wichtig, dass sie dort ohne Angst vor Repressalien ihrem Mandat nachgehen können. Immer wieder sind Kandidatinnen und Kandidaten bei Wahlen, sowie kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt. Sie werden von Feinden der Demokratie beleidigt, bedroht oder gar angegriffen. Auch bei der Landtagswahl im Oktober werden auf den Stimmzetteln die Adressen der Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten veröffentlicht. Diese werden damit aufgrund ihres Engagements für die Demokratie einem besonderen Risiko ausgesetzt. Auch bei Kommunalwahlen ist dies der Fall. Das ist Doxing duch das Land Hessen. Das darf nicht sein. Wir bitten daher die Landesregierung, eine entsprechende Änderung der Kommunal- und Landeswahlordnung auf den Weg zu bringen. Die persönlichen Daten der Kandidatinnen und Kandidaten müssen in Zukunft besser geschützt werden."
[1] https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-WahlGHE2022pP28/part/S
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