Geplantes Gesetz gegen Hass-Chatgruppen ist keine Lösung
Düsseldorf (ots)
+++ Strafbarkeit ändert nichts an menschenverachtenden Einstellungen +++ PIRATEN fordern Ursachenforschung und gezielte Mediation, Supervison und Bildung +++ keine Waffen in Rassist:innenhände +++
Mit einem Gesetzesantrag des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verschärfung des Strafgesetzbuchs, den Justizminister Limbach in der vergangenen Woche im Bundesrat vorstellte, sollen zukünftig "volksverhetzende Inhalte und verfassungswidrige Kennzeichen" [1] auch in geschlossenen Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes strafbar sein. Bisher wurden Verfahren gegen Polizeibeamt:innen oder Anwärter:innen, Justizvollzugsbedienstete oder Soldat:innen mit der Begründung eingestellt, dass solche Äußerungen in geschlossenen Gruppen den "öffentlichen Frieden" nicht störten [2].
Der Bundesrat hat den Entwurf der Bundesregierung zugeleitet; wann sich der Bundestag damit befasst, steht noch nicht fest.
Andrea Deckelmann, stellvertretende Vorsitzende der PIRATEN NRW kommentiert: "Es ist gut, dass verstanden wurde, wie sehr durch das Bekanntwerden solcher Chats das Vertrauen in den Staat beeinträchtigt wird. Drohende Suspendierungen und Disziplinarverfahren zeigten anscheinend keine abschreckende Wirkung, vielleicht weil auch nur wenige Einzelfälle bisher öffentlich wurden. Aber nur durch das Strafbarmachen rassistischer, menschenverachtender Posts verändert sich die Einstellung dahinter ja nicht. Durch die geplante Gesetzesänderung wird das Problem nicht angegangen, und schon gar nicht beseitigt."
Die Ursachenforschung und Auseinandersetzung der Exekutive mit ihren Mitarbeitenden wird auf die Judikative verlagert. Damit entledigt man sich aller Problemfelder in Sachen Mediation, Supervison, psychosozialer Betreuung, Personalauswahl und -betreuung, (Weiter-)Bildung und die längst überfällige Einrichtung unabhängiger Ermittlungs- und Beschwerdestellen. Denn das wären die Aufgaben der Innenminister:innen der Länder und des Bundes.
"Ich erwarte, dass endlich etwas unternommen wird; nicht nur gegen "volksverhetzende Inhalte oder verfassungswidrige Kennzeichen" in privaten Chats, sondern auch gegen Rassismus, Antisemitismus sowie queer- oder frauenfeindliche Einstellungen in der Polizei. Mitarbeiter:innen, die sich von den im Grundgesetz verankerten unabdingbaren Grundlagen der Menschenrechte entfernt haben, sollte man Hilfe anbieten, aber sie sollten keine Waffen tragen und keinen Zugang zu sensiblen Daten haben," fordert Deckelmann.
Quellen:
[1] https://www.justiz.nrw/JM/Presse/PresseJM/2023_10_20_PM_Chatgruppen/
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