OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland e. V.
Biokraftstoffe: Berichte über Ausweitung falsch
EU plant Obergrenze ohne Bestandsschutz anstelle verpflichtender Quote
Berlin (ots)
In den Medien ist im Zusammenhang mit der Tagung des EU Energie- und Umweltrates am 12. und 13. Dezember häufig von einer "Ausweitung der Quote für Biokraftstoffe" die Rede. Die stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses (ENVI) im Europäischen Parlament Christa Klaß spricht von einem Missverständnis: "Zur Debatte steht nicht die Ausweitung konventioneller Biokraftstoffe. Ganz im Gegenteil: Der europäische Gesetzgeber wird eine Deckelung beschließen, die weder Bestandsschutz der Produktion noch Absatzgarantie einräumt".
Die Minister wollen sich auf eine veränderte Zielsetzung bei Biokraftstoffen in Europa einigen. Unabhängig vom konkreten Ergebnis scheint es unumstritten, dass es zu einer Reduzierung der Verwendung von Biokraftstoffen in der EU kommen wird: Das vereinbarte EU-Ziel, 10 % Erneuerbare Energien im Verkehrsbereich im Jahr 2020 einzusetzen, bleibt unberührt. Nur die Anreizsysteme innerhalb dieser Vorgabe werden derart angepasst, dass Biokraftstoffe der ersten Generation der Lückenfüller sind.
Innerhalb der 10 %-Vorgabe konkurrieren diverse Biokraftstoffe untereinander: Der litauische Kompromissvorschlag sieht für Biokraftstoffe der ersten Generation eine maximale Obergrenze von 7 % vor (im Englischen: "cap"). Für Biokraftstoffe der zweiten Generation (z. B. aus Algen oder Stroh) hingegen ist ein verbindlicher Mindestwert (Quote) von 2,5 % vorgesehen. Innerhalb der 10 %-Vorgabe sollen auch noch auf Abfall- und Reststoffen basierte Biokraftstoffe doppelt und Elektromobilität 2,5-fach (Schiene) bis 5-fach (Straße) angerechnet werden. Durch diesen Rechentrick wird der Druck von oben auf das "cap" noch verstärkt, d. h. es können am Ende auch beispielsweise nur 6 % oder 3 % für Biokraftstoffe der ersten Generation übrig bleiben; mit allen Konsequenzen wie auch dem damit einhergehenden Rückgang des Rapsanbaus in der EU.
Eine maximale Obergrenze ("cap") von 7 % gewährt keine Sicherheit für Produktion und Absatz im Sinne der Bestandsschutzregelung. Der Anteil konventioneller Biokraftstoffe kann durch die Mitbewerber reduziert werden. Biokraftstoffe der ersten Generation werden damit zum Lückenfüller in der 10 %-Vorgabe.
Hintergrundinformation: Status Quo in der EU Bis 2020 sollen im Verkehrssektor 10 % der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Status Quo der Umsetzung in Deutschland - 6,25 %-Quote (energetisch): Die Mineralölwirtschaft ist verpflichtet, 6,25 % des von ihr in Umlauf gebrachten Kraftstoffs auf Basis von Biokraftstoffen zu verwenden. Bei Nicht-Einhaltung drohen der Mineralölwirtschaft Strafzahlungen. - B7: Fossilem Kraftstoff darf seit 2009 bis zu 7 % Biodiesel (Volumen) beigemischt werden (DIN EN 590). B7 ist der geltende Diesel-Regelkraftstoff.
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