Bald Freiheit für die Hühner?
Käfighaltung von Legehennen Thema im Bundesrat (mit Bild)
Bonn/Berlin (ots)
Heute hat das Land Rheinland-Pfalz einen Entschließungsantrag zum Verbot der Kleingruppenkäfige für Legehennen im Bundesrat eingebracht. Damit könnte das Ende der Hühnerqual eingeleitet sein. Das Land Nordrhein-Westfalen ist dem Antrag beigetreten. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Initiative, kritisiert zugleich scharf das Ansinnen des Deutschen Bauernverbandes und auch der Geflügelindustrie, lange Bestandsschutzfristen für bestehende Käfiganlagen und zudem Schadensersatzzahlungen im Falle eines Verbots zu verlangen.
"Wir begrüßen die Länderinitiative außerordentlich. Das millionenfache Hühnerelend muss beendet werden. Das Verbot muss rasch kommen, um zu verhindern, dass die Geflügelindustrie jetzt noch schnell Baugenehmigungen forciert, um danach dann auch für diese Anlagen Bestandsschutz zu beanspruchen", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, und macht auch Druck in Richtung Bundesregierung: "Frau Aigner muss jetzt eilig handeln und einen Verordnungsentwurf vorlegen, so wie sie es bereits angekündigt hat. Ihr Wort gilt, auf Zeit darf nicht gespielt werden."
Darüber hinaus sprach der Vorsitzende des niedersächsischen Geflügelverbandes, Wilhelm Hoffrogge, in Medien von 300 Millionen Euro Schadenersatzforderungen im Verbotsfall. "Das ist nicht nur scheinheilig, sondern geradezu unverfroren," kritisiert Apel, "denn am Tag, als der Bundesrat 2006 die Käfige mit Mehrheit einführte, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert. Die wirtschaftliche Unvernunft der Eierbarone darf nicht auf dem Rücken der Tiere ausgeglichen werden. Der Steuerzahler darf für diese agrarindustrielle Fehlentscheidung und Profitsteigerung nicht erneut zur Kasse gebeten werden."
Die neuerliche Debatte über ein Verbot der Käfige für Legehennen wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Das BVG erklärte die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung / Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige und damit nur ein DIN-A4-Blatt Platz pro Tier erlaubt sind, für ungültig. Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte die neuen Käfigsysteme von Beginn als nicht tiergerecht. Führende Wissenschaftler bestätigen das.
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