EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG
Einladung zur Hauptversammlung
(mit Dokument)
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN 40643 w ISIN AT0000728209 Einberufung der 101. ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 24. Mai 2016, um 9 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2. Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs 2 8. Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 3. Mai 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at bzw. http://josef.manner.com/ de/investor-relations zugänglich: · Jahresabschluss mit Lagebericht, · Corporate-Governance-Bericht, · Vorschlag für die Gewinnverwendung, · Bericht des Aufsichtsrats, für das Geschäftsjahr 2015; · Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8, · Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, · Formular für die Erteilung einer Vollmacht, · Formular für den Widerruf einer Vollmacht, · vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 3. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 12. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim@manner.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Auskunftsrecht Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail b.neckhaim@manner.com übermittelt werden. Anträge in der Hauptversammlung Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. Mai 2016 in der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Informationen auf der Internetseite Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.manner.at zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai 2016 (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 19. Mai 2016 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH, Boten: Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel Per E-Mail: anmeldung.manner@hauptversammlung.at Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 48 Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000728209 im Text angeben) Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: · Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC), · Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, · Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000728209, · Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, · Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14. Mai 2016 beziehen. Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder HV-Veranstaltungsservice GmbH, Boten: Köppel 60, AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel Per Telefax: + 43 (0) 1 8900 500 48 Per E-Mail: anmeldung.manner@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai 2016 bis 14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 13.740.300,-- eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.890.000 Stück. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr. Wien, im April 2016 Der Vorstand der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/us/tmavCGZS Rückfragehinweis: ISIN AT 0000 728 209 Presse und Öffentlichkeitsarbeit Mag. Karin Steinhart Tel.: +43 1 48822 3650 E-Mail: k.steinhart@manner.com Investor Relations Mag. Bernhard Neckhaim Tel.: +43 1 48822 3200 E-Mail: b.neckhaim@manner.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Anhänge zur Meldung: ---------------------------------------------- http://resources.euroadhoc.com/us/tmavCGZS ; Emittent: Josef Manner & Comp. AG Wilhelminenstraße 6 A-1171 Wien Telefon: +43 148822 3291 FAX: +43 1 486 21 55 Email: a.kunzmann@manner.com WWW: www.manner.com Branche: Lebensmittel ISIN: AT0000728209 Indizes: Standard Market Auction Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
Original-Content von: Josef Manner & Comp. AG, übermittelt durch news aktuell