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Josef Manner & Comp. AG

EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG
Einladung zur Hauptversammlung (mit Dokument)

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft
                                Wien, FN 40643 w
                               ISIN AT0000728209
                                        
                                  Einberufung
                     der 101. ordentlichen Hauptversammlung
                                        
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur ordentlichen
Hauptver­sammlung der Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft am Dienstag, dem
24. Mai 2016, um 9 Uhr, im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2.
 
                                  Tagesordnung
1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
        Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung   
  und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2015
2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
        das Ge­schäftsjahr 2015
4.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
        für das Ge­schäftsjahr 2015
5.      Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
6.      Wahlen in den Aufsichtsrat
7.      Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 Abs 2
8.      Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 3. Mai 2016 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.manner.at bzw. http://josef.manner.com/
de/investor-relations zugänglich:


·           Jahresabschluss mit Lagebericht,

·           Corporate-Governance-Bericht,

·           Vorschlag für die Gewinnverwendung,
·           Bericht des Aufsichtsrats,
für das Geschäftsjahr 2015;
·           Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-8,
·           Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6
            gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
·           Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
·           Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
·           vollständiger Text dieser Einberufung.
 

HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG
 
Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
min­destens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptver­sammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 3. Mai 2016 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard
Neckhaim, zugeht. Jedem so bean­tragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begrün­dung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstel­lung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbe­stätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Be­grün­dung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätes­tens am 12. Mai 2016 der Gesellschaft entweder per
Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an 1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor
Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder per E-Mail  b.neckhaim@manner.com, wobei
das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Die Aktionärsei­genschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeit­punkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen.
Hinsichtlich der übri­gen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 

Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegen­heiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen ei­nen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vor­stand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim, oder
per E-Mail  b.neckhaim@manner.com übermittelt wer­den.
 
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend die
rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesord­nung) können nur von
Aktionären, die zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. Mai 2016 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvor­schlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Um­stände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.
 
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.manner.at zugänglich.
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVER-SAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14. Mai
2016 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spä­testens am 19. Mai 2016 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen.
 

Per Post oder      HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Boten:             Köppel 60,
                   AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per E-Mail:         anmeldung.manner@hauptversammlung.at
Per Telefax:        + 43 (0) 1 8900 500 48
Per SWIFT:         GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt
                   ISIN AT0000728209 im Text angeben)
 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitglied­staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

·           Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
            Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
·           Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
            natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
            juristischen Personen,
·           Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
            ISIN AT0000728209,
·           Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
·           Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14. Mai 2016
bezie­hen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegen­genommen.
 
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt wer­den können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zugehen:

 

Per Post oder      HV-Veranstaltungsservice GmbH,
Boten:             Köppel 60,
                   AT-8242 St. Lorenzen am Wechsel
Per Telefax:       + 43 (0) 1 8900 500 48
Per E-Mail:         anmeldung.manner@hauptversammlung.at
                   wobei die Vollmacht in Textform,
                   beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich:        bei Registrierung zur Hauptversammlung
                   am Versammlungsort
 

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.manner.at abrufbar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
per­sönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 23. Mai 2016 bis
14.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
 
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR 13.740.300,-- eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 1.890.000 Stück.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten bei der Registrierung zum Zwecke
der Identifikation einen gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr.
 
Wien, im April 2016
 

                                  Der Vorstand
                                      der
                    Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft


Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/tmavCGZS

Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Steinhart 
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail:  k.steinhart@manner.com
Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail:  b.neckhaim@manner.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/tmavCGZS
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Emittent:    Josef Manner & Comp. AG
             Wilhelminenstraße  6
             A-1171 Wien
Telefon:     +43 148822 3291
FAX:         +43 1 486 21 55
Email:        a.kunzmann@manner.com
WWW:      www.manner.com
Branche:     Lebensmittel
ISIN:        AT0000728209
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Josef Manner & Comp. AG, übermittelt durch news aktuell

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