Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten e.V.
Konfessionslose sehen Kinderrechte gestärkt
Lindlar (ots)
Der internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) begrüsst das Urteil des Landgerichtes Köln zur Beschneidung aus religiösen Gründen.
"Es wurde Zeit, dass die Beschneidung als das gesehen wird, was sie ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen und ihren Eltern ausgelieferten Jungen. Es ist dabei irrelevant, ob diese irreversiblen Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden", sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA. "Das Urteil stärkt die Rechte der Kinder vor religiösen Übergriffen. Eine Beschneidung ohne eine medizinische Notwendigkeit ist Körperverletzung."
Laut Ponitka sei dieses Urteil ein Schritt in die richtige Richtung: "Wer nun, wie Volker Beck von den Grünen, eine Stärkung der Religionsfreiheit der muslimischen und jüdischen Glaubensgemeinschaft anregt, versteht das Grundrecht der Religionsfreiheit falsch: Ein Grundrecht dient immer dem Schutz des Individuums vor einer Gruppe." Auch greife die Kritik des Zentralrates der Muslime in Deutschland (ZMD) nicht. Deren Vorsitzender Aiman Mazyek sah durch das Urteil einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Hierzu Ponitka: "In unserer Verfassung gibt es kein Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Unser Grundgesetz spricht in Artikel 140 lediglich von einem Selbstverwaltungsrecht innerhalb der Grenzen der für alle geltenden Gesetze."
Ponitka weiter: "Richtig wäre der grundsätzliche Schutz von Kindern vor einseitiger religiöser Beeinflussung bis zum Erreichen der Religionsmündigkeit mit der Vollendung des 14. Lebensjahres. Bis dahin könnten sich Kinder ein unbeeinflusstes Bild der verschiedenen Religionen und Weltanschauungen machen, um sich selbstbestimmt für oder gegen eine Mitgliedschaft sowie für oder gegen die Teilnahme an archaischen Ritualen zu entscheiden."
Hintergrund:
Spiegel Online - Landgericht Köln: Beschneidung aus religiösen Gründen ist strafbar -> http://ots.de/8q1hw Spiegel Online --> Urteil zur Beschneidung von Jungen: Muslime fühlen sich kriminalisiert -> http://ots.de/7DqfT
Links:
Artikel 140 Grundgesetz -> http://dejure.org/gesetze/GG/140.html Politischer Leitfaden des IBKA --> 5.2 Gesundheit und körperliche Unversehrtheit -> http://www.ibka.org/leitfaden/lf-s.html
Über den IBKA:
Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um die allgemeinen Menschenrechte - insbesondere die Weltanschauungsfreiheit - und die konsequente Trennung von Staat und Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.
Pressekontakt:
Rainer Ponitka
IBKA e.V., Pressesprecher
Steinbach 19
51789 Lindlar
Tel: +49-(0)2266-9015244
Mobil: +49-(0)170-8122250
E-Mail: rainer.ponitka@ibka.org
Web: www.ibka.org
www.ibka.org/leute/rainer-ponitka
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