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Debatte um Urheberrecht bei CD-Kopien und MP3-Dateien
Audio-CDs dürfen für Privatgebrauch kopiert werden

Hannover (ots)

Entgegen immer wiederkehrenden Behauptungen ist
es erlaubt, geliehene Audio-CDs für den privaten Gebrauch zu
kopieren. Wo aber der 'private Gebrauch' endet und ob man sich
MP3-Musik aus dem Internet laden darf, wird von
Urheberrechts-Experten und Musikindustrie unterschiedlich beurteilt,
schreibt das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 5/00.
"Der Download von Musikdateien aus dem Netz zur rein privaten
Nutzung ist legal", meint der Urheberrechtsexperte Professor Dr.
Dietrich Harke in einem Beitrag für c't. Für bestimmte private
Kopiervorgänge erteile der Gesetzgeber eine vergütungsfreie
gesetzliche Lizenz. Im Gegenzug müssen Hersteller und Importeure eine
auf Geräte und leere Tonträger erhobene Abgabe zahlen. Bei Musik
müssen die Vorlagen seiner Auffassung nach nicht einmal
urheberrechtlich korrekt lizenziert sein, wie das bei Software der
Fall ist.
Der Rechtsexperte der Internationalen Föderation der
Phonographischen Industrie Dr. Thorsten Braun, ist da völlig anderer
Meinung: "Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmäßig kopiert
werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt
ist." Das gelte für MP3-Dateien und auch für CD-Raubkopien. Da es
sich beim Speichern um Vervielfältigen handele, mache sich strafbar,
wer illegal zum Download angebotene Musikdateien auf seiner
Festplatte speichert.
Auch beim Verschenken von kopierten CDs scheiden sich die Geister.
Nach der liberalen Position kann man die Kopien verschenken, sofern
eine persönliche Beziehung zu den beschenkten Personen besteht. Im
Gegensatz dazu vertritt die IFPI die Auffassung, dass im Fall des
Schenkens die Kopie nicht für den privaten eigenen Gebrauch
produziert wird, sondern für den Gebrauch durch einen anderen.
Digitale Kopien stellen die Musikindustrie vor ein großes Problem,
da die derzeitige Gesetzeslage noch aus Zeiten verlustbehafteter
Tonbandkopien stammt. Wie das Computermagazin c't betont, sollte die
Rechtslage dringend geklärt werden, da die Unklarheit zu Lasten der
Anwender geht. Erst wenn einschlägige Gerichtsurteile gesprochen sein
werden, wird die herrschende Rechtsunsicherheit ein Ende haben.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Frank Möcke - c't-Redaktion
Telefon: 05 11/53 52-300
Fax:05 11/53 52-417
E-Mail:  fm@ct.heise.de
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