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Telekommunikationserlass wirft Probleme auf
Finanzministerium im Dilemma um Surf-Steuer

Hannover (ots)

Mit dem Telekommunikationserlass vom 30. Mai, der
am 1. Januar 2001 in Kraft treten soll, will das
Bundesfinanzministerium Steuern für privates Surfen während der
Arbeit erheben und bringt sich selbst in ein Dilemma, so das
Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 17/2000.
Der Kontrollaufwand nebst Kosten für die Umstellung der
Lohnbuchhaltung wäre immens. Probleme tauchen vor allem bei der
Erfassung auf. Anders als in den meisten Fällen eines Telefonats kann
man im Rahmen einer Online-Sitzung bisweilen nicht genau festlegen,
ob aus beruflichem oder privaten Hintergrund recherchiert wird. Dem
Beweissicherungsaufwand des Steuerpflichtigen und dem unzumutbaren
Aufzeichnungsverlangen des Finanzministeriums bei der
Online-Benutzung stehen zu vernachlässigende Erträge in Form von
Steuereinnahmen gegenüber. Zudem stünde die Initiative dem erklärten
Ziel entgegen, die Nutzung des Internet und seine Einbeziehung in den
Wirtschaftsprozess zu fördern.
Arbeitnehmer müssen Vergünstigungen, die sie anlässlich ihres
Arbeitsverhältnisses erhalten, als Einkünfte aus nicht
selbstständiger Arbeit versteuern. Dazu zählt das Gesetz Gehälter,
Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile, die
für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst gewährt
werden. In der nahen Vergangenheit war diese Frage für die
Telefonnutzung insofern entschärft, weil private Gespräche im Nah-
und Ortsbereich als Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
am Arbeitsplatz behandelt wurden, die nach den Lohnsteuerrichtlinien
nicht als Arbeitslohn angesehen wurden. Neu in der Diskussion ist
nunmehr die Möglichkeit des "Surfens" am Arbeitsplatz, die bisher
nicht bestand.
"Die Beteiligten wären der Probleme enthoben, wenn sie die Nutzung
des Internet als nicht lohnpflichtig behandeln würden", erklärt
Martin Weigel, c't-Autor und Finanzrichter in Gotha. "Wenn die
Aufwendungen, die der Arbeitgeber tätigt und die für den Arbeitnehmer
einen Vorteil stellen, ganz überwiegend im eigenbetrieblichen
Interesse getätigt werden, liegt nämlich kein Arbeitslohn vor."
Bildmaterial: 
   Das Titelbild der aktuellen c't-Ausgabe 17/2000 steht zum Download
bereit unter www.heise.de/presseinfo/bilder/ct/00/ct172000.jpg
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Frank Möcke - c't-Redaktion
Telefon: 05 11/53 52-300
Fax:05 11/53 52-417
E-Mail:  fm@ct.heise.de
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