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Mittwoch, 23. Februar 2000
mit mir nicht! - Welsers Fälle

Mainz (ots)

Mittwoch, 23. Februar 2000, 22.30 Uhr
mit mir nicht!
   Welsers Fälle
Mobil-Fernsehdienst zockt Berliner Rentner ab
Als der 80-jährigen Berlinerin Hildegard Seeländer der Fernseher
kaputt geht, bestellt sie den "Mobil-Fernsehdienst", dessen Prospekt
sie kurz zuvor in ihrem Briefkasten gefunden hatte. Noch am gleichen
Tag kommt ein Mitarbeiter zu ihr nach Hause, schaut sich das defekte
Gerät an und stellt fest, dass sich die Reparatur nicht mehr lohnt.
Er bietet ihr 500 Mark für ihren alten Fernseher, falls sie sich zum
Kauf eines neuen Geräts entschließt. Die alte Dame lässt sich darauf
ein, unterschreibt völlig überrumpelt einen Kaufvertrag. Am nächsten
Tag wir der neue Fernseher geliefert. Zum horrenden Preis von 2800
Mark. Wie sich später herausstellt, kostet er im Laden aber nur
zwischen 800 und 900 Mark. Auch von den versprochenen 500 Mark
Nachlass will der "Mobil-Fernsehdienst" plötzlich nichts mehr wissen.
Dass die Berlinerin kein Einzelfall, der "Mobil-Fernsehdienst"
allerdings ein schwarzes Schaf der Branche ist, zeigt ein Test des
ZDF-Ombudsmagazins. Wie man sich vor solch unsoliden Machenschaften
schützen kann, erklärt Maria von Welser in ihrer Sendung.
Vollmond-Haarschnitt verstößt gegen das Ladenschlussgesetz:
Behörden verbieten die Aktionen einer engagierten Friseurin
Ihre Wohltätigkeit muss Ilka Brückner jetzt möglicherweise mit
einem 18-tägigen Gefängnis-Aufenthalt bezahlen. Eine engagierte
Spendenaktion ist der Grund für die angedrohte Erzwingungshaft. Ilka
Brückner hat rund 4000 Mark für krebskranke Kinder gesammelt und das
Geld einem Krankenhaus in Jena gestiftet. Das Geld kam durch eine
Haarschnitt-Aktion zusammen, bei der sie ihren Kunden im Mondschein
die Haare schnitt. Denn: Bei Vollmond setzt sich laut Ilka Brückner
das im Körper befindliche Umweltgift in den Haarspitzen ab, die sie
dann abschneidet. Ihre nächtliche Spenden-Aktion wurde jedoch vom
Ordnungsamt Suhl verboten. Der Vorwurf: Sie verstoße mit ihren
Vollmond-Haarschnitten gegen das Ladenschlussgesetz. Der gute Zweck
hinter der nächtlichen Aktion blieb unberücksichtigt. Das
Verwaltungsgericht Meiningen hat ihre Klage gegen den
Bußgeld-Bescheid des Ordnungsamtes abgeschmettert; ihr Antrag auf
eine Sondergenehmigung ist vom zuständigen Erfurter Sozialministerium
abgelehnt worden. Ilka Brückner sagt "mir mir nicht!".
Behördenwillkür: Behinderter Lehramtsanwärter darf seinen Beruf
nicht ausüben
Carsten Rensinghoff darf nicht Sonderschullehrer werden. Dabei
stand er unmittelbar vor dem Abschluss seines zweiten Staatsexamens.
Carsten Rensinghoff ist durch einen Unfall seit seinem 12. Lebensjahr
schwerbehindert. Sein Referendariat trat der Wittener in einer Schule
für Körperbehinderte in Dortmund an. Dort wurde er vom Ausbilder und
den Kollegen wegen seiner Behinderung abgelehnt. Die Versetzung
erfolgte an eine Schule für Lernbehinderte und zwar nur sechs Wochen
vor der Prüfung zum zweiten Staatsexamen. Der neue Unterrichtsstoff,
das zusätzliche Lernpensum und die von ihm verlangte Umstellung waren
in so kurzer Zeit nicht zu schaffen; von den Verantwortlichen wurde
sehenden Auges in Kauf genommen, dass Carsten Rensinghoff durch das
zweite Staatsexamen fällt. Die Prüfungsordnung sieht jedoch für alle
Lehramtsanwärter eine zweite Chance vor. Deshalb versetzte ihn die
Bezirksregierung Düsseldorf für den zweiten Versuch wieder in eine
andere Schule, diesmal in das 50 Kilometer entfernte Remscheid. Die
langen Anfahrtswege waren für den Schwerbehinderten jedoch
unzumutbar. Das Gesundheitsamt schieb ihn wegen unzumutbarer
psychosozialer Stressbelastung krank. Der Amtsarzt empfahl, Carsten
Rensinghoff in einer wohnortnahen Schule unterzubringen. Aber: Statt
den Fehler zu korrigieren, antwortete die Bezirksregierung Düsseldorf
mit seiner Entlassung. Carsten Rensinghoff sagt "mit mir nicht!".

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