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ZDF spricht sich für Erhalt von Werbung und Sponsoring im ZDF-Hauptprogramm aus

Mainz (ots)

In der aktuellen medienpolitischen Diskussion wird
wieder einmal ein Werbeverzicht des öffentlich-rechtlichen Fernsehens
zu Gunsten der privaten Anbieter gefordert. Das ZDF lehnt diese 
Forderung aus guten Gründen ab:
1) Werbeeinnahmen entlasten den Gebührenzahler
a. Bei Verzicht auf Werbung und Sponsoring müsste die Gebühr um 
1,42 Euro erhöht werden
Ein Verzicht auf Werbung und Sponsoring bedingt laut Berechnungen 
der KEF (15. KEF-Bericht. Bd. 2, S. 17) eine kompensatorische 
Gebührenerhöhung um 1,42 Euro. Die Ministerpräsidenten und die 
Länderparlamente haben bei der letzten Gebührenanpassung eine Kürzung
der KEF-Empfehlung um 0,21 Euro (plus eine Verschiebung um drei 
Monate) - unter Hinweis auf die Erhaltung der Sozialverträglichkeit 
der Gebührenhöhe - vorgenommen. Es steht deshalb nicht zu erwarten, 
dass sie neben der ohnehin von der KEF empfohlenen Gebührenanpassung 
um 0,95 Euro nunmehr noch eine weitere Erhöhung um 1,42 Euro zur 
Kompensation der Einnahmeverluste aus Werbung und Sponsoring 
vornehmen werden.
Die Länder stehen vor der strategischen Entscheidung, ob sie in 
erster Linie eine möglichst niedrige Rundfunkgebühr anstreben (was 
zwangsläufig darauf hinaus läuft, gerade im digitalen Zeitalter auch 
andere Einnahmequellen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk offen 
zu halten oder neu zu erschließen - zum Beispiel Entgelte für 
Handy-TV und Video on Demand-Angebote bei Öffnung des Archivs) oder 
ob sie einen rein gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen 
Rundfunk wollen.
b. Die Werbeeinnahmen tragen zur Sozialverträglichkeit der 
Gebührenhöhe bei
Die öffentlich-rechtlichen Werbeeinnahmen aus den beiden 
Hauptprogrammen sowie dem Hörfunk belaufen sich auf etwa 500 
Millionen Euro p.a. und tragen zur Entlastung des Gebührenzahlers 
sowie zu einer gesamtgesellschaftlich vertretbaren Höhe der 
Rundfunkgebühr bei. Ohnehin müssen bereits Mindereinnahmen aus 
Gebührenbefreiungen in Höhe von rd. 700 Millionen Euro p.a., die sich
aus den gesetzlichen Bestimmungen über die Gebührenbefreiung 
einkommensschwacher Haushalte ergeben, von den Gebührenzahlern - und 
nicht, wie bei anderen Sozialleistungen üblich, vom Staat - 
kompensiert werden.
Diese Situation wird sich in Zukunft nach derzeitigen 
Erkenntnisstand noch dadurch verschärfen, dass sich die Zahl der 
gebührenzahlenden Haushalte auch nach der kommenden Gebührenperiode 
reduzieren wird. Ein Gutachten des Instituts für Rundfunkökonomie aus
dem Jahr 2007 prognostiziert für den Zeitraum 2013 bis 2020 einen 
Rückgang der gebührenzahlenden Haushalte im Fernsehbereich um rd. 6 
Prozent und im Hörfunkbereich um rd. 4,5 Prozent, was weitere 
Gebührenausfälle in dreistelliger Millionenhöhe im Jahr mit sich 
bringen wird.
Darüber hinaus droht durch den Wechsel des 
Gebührenerhebungsmodells in Richtung einer Haushaltsabgabe nach 
derzeitigen Schätzungen ein möglicher Ausfall an Gebühreneinnahmen in
Höhe von 150-200 Millionen Euro p.a.
2) Öffentlich-rechtliche Anbieter sichern ein Minimum an 
Wettbewerb auf dem Fernsehwerbemarkt
Der deutsche Fernsehwerbemarkt wird von einem weitgehend 
"wettbewerbslosen Duopol" (Zitat Bundeskartellamt) der beiden großen 
privaten Senderfamilien dominiert, die sich bereits heute fast 90 
Prozent des Marktes untereinander aufteilen. Das Bundeskartellamt 
begrüßte daher im Rahmen des Fusionsverfahrens von Springer AG und 
ProSiebenSat.1 Media AG ausdrücklich das begrenzte 
Fernsehwerbeangebot von ARD und ZDF als wettbewerbsfördernd. Im Juni 
letzten Jahres durchsuchte das Bundeskartellamt die 
Vermarktungsgesellschaften der beiden großen Senderfamilien wegen 
Verdachts auf illegale Absprachen und Behinderung des Wettbewerbs. Im
Rahmen der Untersuchungen legte das Kartellamt im Herbst RTL und 
ProSiebenSat.1 eine ganze Reihe von Auflagen für die Vergabe ihrer 
Werbezeiten sowie ein Bußgeld von insgesamt 216 Millionen Euro auf.
3) Werbetreibende Wirtschaft befürwortet den Erhalt der 
Werbemöglichkeit bei ARD und ZDF
Die Werbetreibende Wirtschaft tritt für den Erhalt der Werbung bei
den öffentlich-rechtlichen ein. Zum einen, um nicht vollständig den 
beiden großen privaten Senderfamilien ausgeliefert zu sein, und zum 
anderen, da eine ganze Reihe interessanter Zielgruppen nur über die 
Fernsehprogramme von ARD und ZDF erreicht werden können.
Der Vorsitzende der Organisation Werbetreibende im Markenverband 
(OWM), Uwe Becker, warnte am 29. Januar 2008 in einer 
Pressemitteilung: "Eine vollständige Monopolisierung von Werbung und 
Sponsoring bei privat-kommerziellen Anbietern führt zu 
Wettbewerbsverzerrungen und Preiserhöhungen." Franz-Peter Falke, 
Präsident des Markenverbandes, sagte: "Durch ein Werbe- und 
Sponsoringverbot in ARD und ZDF erreichen Werbebotschaften wichtige 
Zielgruppen nicht. Dieses ist sehr nachteilig für viele Unternehmen 
und Marken."
4) Werbeeinnahmen stärken die Unabhängigkeit der 
öffentlich-rechtlichen Anbieter
Werbung trägt - ebenso wie andere kommerzielle Einnahmequellen - 
zur Stärkung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks 
bei. Dieser Sachverhalt wurde vom Bundesverfassungsgericht im 8. 
Rundfunkurteil vom 22. Februar 1994 bekräftigt. Ohne Werbeeinnahmen 
wären ARD und ZDF noch mehr als bisher von unberechenbaren, 
politischen Umständen abhängig und verlören ein Stück ihrer 
finanziellen und publizistischen Unabhängigkeit und Staatsferne, 
darüber hinaus ein Stück wirtschaftlicher Betätigung.
5) Werbung und Sponsoring sind unverzichtbar für den Erwerb von 
TV-Rechten an sportlichen und kulturellen Ereignissen
Die Möglichkeit, Werbung und Sponsoring anbieten und vermarkten zu
können, spielt bei der Verhandlung mit Sportverbänden sowie vermehrt 
auch bei kulturellen Events eine ganz entscheidende Rolle. Ohne sie 
wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk, der ohnehin nicht in dem 
Maße risikobehaftet mitbieten kann wie kommerzielle Agenturen, nicht 
mehr wettbewerbsfähig. In der Folge müsste sich der 
öffentlich-rechtliche Rundfunk aus der Übertragung von großen 
Sportevents sowie einer Reihe von Kulturveranstaltungen 
verabschieden.
6) Die privaten Senderfamilien sind nicht auf die Werbeeinnahmen 
der öffentlich-rechtlichen Sender angewiesen
a. Entgegen anderen Behauptungen ist der Fernsehwerbemarkt nicht 
rückläufig
Es trifft - obwohl nach wie vor zu hören - nicht zu, dass der 
Fernsehwerbemarkt weiterhin rückläufig ist. Bereits im Jahr 2006 war 
ein deutlicher Aufschwung zu verzeichnen. Dieser Trend setzte sich 
auch im Jahr 2007 fort: Laut Recherchen des Kress-Reports auf Basis 
von Zahlen von Nielsen Media Research betrugen die 
Bruttowerbeeinnahmen im deutschen Fernsehen 2007 über 8,7 Mrd. Euro 
und sind im Vergleich zum vorangegangenen Jahr um 5,3 Prozent 
gestiegen.
b. Die privaten Anbieter erschließen sich verstärkt neue 
Einnahmequellen
Ferner ist festzustellen, dass sowohl private Free TV-Anbieter als
auch private Pay TV-Anbieter zunehmend auf eine Kombination von Pay 
TV und Werbung setzen. Beispielhaft hierfür sei auf die digitalen Pay
TV-Kanäle der RTL- und der ProSiebenSat.1-Senderfamilie, das 
(Freischalt-)Entgelt für den digitalen Kabelempfang der kommerziellen
Sender (im Satellitenbereich wird mit dem Entavio-Modell von SES 
Astra ein monatliches Entgelt angestrebt), die vielfältigen 
Aktivitäten im Bereich des Transaktionsfernsehens 
(Telefonmehrwertdienste, Gewinnspiele, Wetten, Teleshopping etc.) 
sowie die entgeltlichen Abrufangebote von Spielfilmen, Serien und 
Sportübertragungen hingewiesen. Auf der anderen Seite hat der Pay 
TV-Anbieter Premiere seine Werbung in den Halbzeitpausen von 
Sportübertragungen kontinuierlich ausgeweitet. Hinzu kommen neue 
Formen vertikaler Integration von Plattformbetreibern und 
Inhalteanbietern.
c. Den privaten Anbieter geht es wirtschaftlich hervorragend
Die privaten Senderfamilien sind aufgrund ihrer guten 
wirtschaftlichen Lage mit angestrebten EBIT-Margen von bis zu 
30Prozent nicht auf die Werbeeinnahmen der öffentlich-rechtlichen 
Rundfunkanstalten angewiesen. Ohnehin kann nicht davon ausgegangen 
werden, dass die Werbeeinnahmen von ARD und ZDF gewissermaßen 
automatisch 1:1 auf private Fernsehanbieter (und Radioprogramme) 
übergingen, da unterschiedliche Publika angesprochen werden und die 
werbetreibende Industrie vermutlich zum Teil auf andere Medien 
ausweichen würde.
7) Der Nettonutzen der Zuschauer bei einem Verzicht auf Werbung 
wäre gering
Häufig wird vorgebracht, dass ARD und ZDF ihr Profil weiter 
schärfen und sich noch stärker als bisher von den privaten Anbietern 
unterscheiden könnten, wenn sie auf Werbung verzichteten. Das ZDF 
vertritt diese Ansicht nicht, denn es ist nicht unbedingt davon 
auszugehen, dass ein vollkommener Werbeverzicht in den Augen der 
meisten Zuschauer/Gebührenzahler große Vorteile bringen würde.
a. Wie Umfragen zeigen, sprechen sich die meisten Zuschauer nicht 
gegen Werbung an sich aus, sondern nur gegen das Übermaß an Werbung, 
insbesondere Unterbrecherwerbung, Splitscreenwerbung etc.
b. Für den Zuschauer, der ein bestimmtes Programm wie zum Beispiel
die Übertragungen von Spielen der Fußball-Championsleague oder die 
Free TV-Premiere eines Hollywood-Blockbusters sehen will, ist es kein
Vorteil, wenn ARD und ZDF auf Werbung verzichten und die gewünschten 
Programme im privaten Fernsehen mit Werbung laufen.
c. Auch im Bereich des öffentlich-rechtlichen Fernsehens besteht 
bereits heute die Möglichkeit auf eine Vielzahl werbefreier Kanäle 
auszuweichen (4 Partnerprogramme, 7 Dritte Programme, BR-Alpha, 6 
digitale Ergänzungsprogramme). Dennoch lässt sich in der Zeit des 
Werberahmenprogramms keine vermehrte Abwanderung vom 
ARD-Gemeinschaftsprogramm und dem ZDF-Hauptprogramm zu diesen 
werbefreien Angeboten verzeichnen.
Nach den Erkenntnissen der Medienforschung darf bezweifelt werden,
ob die Mehrheit der Zuschauer die Frage nach ihrer Bereitschaft für 
einen Wegfall der Werbung beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk höhere
Gebühren zu zahlen, bejahen würde.
8) Der gegenwärtige Zeitpunkt wäre für einen Ausstieg denkbar 
ungünstig
Der gegenwärtige Zeitpunkt könnte für ein Verbot von Werbung und 
Sponsoring kaum ungünstiger sein:
a. Der digitale TV-Markt ist ein stark expandierender Markt: Neue 
Verteilwege, erweiterte Programmangebote, Abruffernsehen, mobiles 
Fernsehen sowie HDTV stellen hohe, auch zusätzliche finanzielle 
Anforderungen an private wie öffentlich-rechtliche TV-Anbieter. Wer 
sich diesen gewandelten Zuschauerbedürfnissen verschließt, läuft 
Gefahr, ganze Nutzergruppen zu verlieren.
b. Gerade das ZDF versucht mit großen Sparanstrengungen einen 
erheblichen Teil der neuen Erfordernisse der digitalen Welt aus den 
vorhandenen Mitteln zu stemmen (zum Beispiel Ausbau des Angebots in 
der ZDF.Mediathek für den 7-Tage-Abruf, Programmverbreitung über neue
Plattformen wie IPTV und DMB). Für HDTV, DVB-H sowie die 
Weiterentwicklung der Digitalkanäle in der digitalen Welt musste 
jedoch bei der KEF zusätzlicher Finanzbedarf angemeldet werden.
c. Den kommerziellen Programmanbietern geht es wirtschaftlich 
besser denn je, wie die außerordentlichen Steigerungen der 
ProSiebenSat.1 Media AG sowie der RTL Group in den Jahren 2003 bis 
2006 beim Marktwert (+500 Prozent beziehungsweise +180 Prozent), den 
Umsätzen (+16,5 Prozent beziehungsweise +26,7 Prozent) und den 
Gewinnen (+500 Prozent beziehungsweise +4000 Prozent) belegen. Die 
Gebühreneinnahmen des ZDF sind im gleichen Zeitraum nur um 3,8 
Prozent gestiegen.

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