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Mittwoch, 8. März 2000, 22.45 Uhr
mit mir nicht! - Welsers Fälle

Mainz (ots)

Grausiger Verdacht bestätigt - Frauen wurde ohne Not die Brust
amputiert
Ute Eberhardt aus Essen hat nur noch eine Brust. Die andere hat
man ihr im Winter 1993 entfernt. Brustkrebs lautete die Diagnose, die
damals diesen schweren Eingriff notwendig erscheinen ließ. Heute weiß
Ute Eberhardt, dass sie sehr wahrscheinlich Opfer eines ärztlichen
Kunstfehlers geworden ist - wie mit ihr mehrere hundert Frauen aus
dem Raum Essen. Jetzt klagen 62 Frauen gegen einen Radiologen, drei
Gynäkologen und die Krankenhäuser, in denen sie beschäftigt sind,
sowie gegen Vertreter der Ärztekammer Nordrhein und ein Krankenhaus
in Bremen. Für die mit dem Skandal betraute Gutachterkommission steht
fest, dass die Fachärzte, Krankenhäuser und Ärztekammer versagt
haben. Ein Fall für Maria von Welser.
Nachgehakt: Endlich Geld für Hepatitis C-Opfer - aber es wird auf
Sozialhilfe angerechnet
Das Bundeskabinett hat vor zwei Wochen einen Gesetzentwurf
vorgelegt, der die Entschädigung der Hepatitis-C-Opfer regeln soll.
2000 Mark Schmerzensgeld und eine monatliche Rente in Höhe von 500
Mark sind für die Opfer vorgesehen. Die Hälfte der vorgesehenen Rente
soll auf die Sozialhilfe angerechnet werden. Rente und Schmerzensgeld
erhalten nur Frauen, die nachweislich eingeschränkt oder gar nicht
mehr erwerbsfähig sind. Das heißt für mehr als 1000 infizierte
Frauen, dass sie leer ausgehen werden.
Für die Hepatitis C-kranke Gabriele Deuse ist der Gesetzentwurf
unzureichend. Dieser Auffassung ist auch der Gesundheitsexperte der
SPD, Horst Schmidbauer. Er will den Gesetzentwurf zu Gunsten der
Betroffenen nachbessern. Durch die aktuelle Fassung des Entwurfs
würde sich die finanzielle Situation von Gabriele Deuse nicht
verbessern. Sie will deshalb mit anderen Betroffenen weiter um eine
angemessene Entschädigung für die Opfer kämpfen.
Vorsicht Versicherung! - Wie eine Frau verzweifelt um ihre
Berufsunfähigkeitsrente kämpft
Hedwig Grühn aus Berg ist Masseurin. Sie beschließt, das
Kostbarste, was sie hat, zu versichern: ihre Arbeitskraft. Hierfür
schließt sie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Nach sechs
Jahren tritt der Versicherungsfall ein. Hedwig Grühn erkrankt 1995 an
einer Hand-Dermatitis und kann deshalb ihren Beruf nicht mehr
ausüben. Der Fall scheint eindeutig. Aber: Die Versicherung weigert
sich, die für diesen Fall vertraglich vereinbarte
Berufsunfähigkeitsrente zu zahlen. Hedwig Grühn bleibt nur noch der
Klageweg. Der ist jedoch erfolgreich: Sowohl das Landgericht als auch
das Oberlandesgericht in München folgen ihrem Antrag und legen die
Lebensversicherung auf die Zahlung einer jährlichen Rente in Höhe von
24 000 Mark fest. Die Versicherung will trotzdem nicht zahlen hat
jetzt beim BGH Revision eingelegt. Der Höhepunkt des Ganzen: Von
Hedwig Grühn, die inzwischen hochverschuldet ist, fordert die
Versicherungsgesellschaft immer noch den monatlichen Beitrag von
559,10 Mark. Hedwig Grühn sagt "mit mir nicht!"
Im Ausland weniger Rente
Warum eine Deutsche aufgrund ihres Umzugs nach Belgien 25 Prozent
weniger Rente erhält
Gertrud Vijn zieht von Kassel nach Ham in Belgien, wo ihre Tochter
wohnt. Dieser Umzug kostet sie monatlich 223,73 Mark. Denn genau um
diesen Betrag wird ihre Rente nach dem Umzug gekürzt. Gertrud Vijn
versteht die Welt nicht mehr. Denn der Teil ihrer
Rentenansprüche, die sie 1939 bis 1943 im schlesischen Breslau
erworben hat, wird seit dem Umzug ins Ausland nicht mehr anerkannt.
Für die Auslandsreise sind nur noch die auf Bundesgebiet gesammelten
Rentenpunkte maßgeblich. Aber: Gertrud Vijn hat Zeit ihres Lebens in
deutsche, erst Reichs- dann Bundes-Rentenkasse eingezahlt. Warum soll
sie schlechter dastehen als jemand, der während der Zweiten
Weltkrieges bereits auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik
gewohnt hat? Wie kommt der Staat dazu, die rechtmäßig erworbenen
Rentenansprüche zu kürzen? Gertrud Vijn sagt "mir mir nicht!"

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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