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Pressemitteilung: Beschluss des ZDF-Fernsehrates am 31. März 2000 in Mainz zum "Richtlinienentwurf der EU-Kommission zur Transparenz öffentlicher Unternehmen und seine Auswirkungen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk"

Mainz (ots)

Der Fernsehrat wendet sich - in Übereinstimmung mit
gleichgerichteten Positionen aller deutschen Länder - mit
Entschiedenheit gegen den Versuch, die öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten in Deutschland der Transparenzrichtlinie in der
Form des von der Europäischen Kommission am 29. Dezember 1999
veröffentlichten Änderungsentwurfs zu unterwerfen.
Die Rundfunkanstalten sind bereits nach geltendem Recht einer
Finanzkontrolle unterworfen, die eine größtmögliche Transparenz ihres
finanziellen Handlungsgebarens gewährleistet.
Der Fernsehrat sieht die Gefahr, dass eine Anwendung der
Richtlinie zu einer Begrenzung des öffentlichen Auftrags der
Rundfunkanstalten aus rein wettbewerblicher Sicht führen und die
Finanzierungsregelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
beeinträchtigen könnte. Dies wäre mit dem Amsterdamer Protokoll zum
öffentlich-rechtlichen Rundfunk unvereinbar.
Der Fernsehrat setzt sich deshalb nachdrücklich dafür ein, dass
die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vom Anwendungsbereich
der geplanten Richtlinie ausgenommen bleiben.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

Original-Content von: ZDF, übermittelt durch news aktuell

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