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Mittwoch, 5. April 2000, 22.45 Uhr
mit mir nicht! Welsers Fälle

Mainz (ots)

Mittwoch, 5. April 2000, 22.45 Uhr
mit mir nicht!
   Welsers Fälle
Vorsicht vor Nachnahme-Bestellungen - Unseriöse Computerfirma  
   ignoriert Reklamationen
Böses Erwachen nach einem Nachnahme-Kauf: Ruth Albrecht und ihr
Freund Mathias Gruber aus Würzburg benötigen einen neuen Bildschirm.
Das junge Paar bestellt den gewünschten Monitor bei der Firma Rees im
Allgäu, die ihn besonders preisgünstig anbietet. Bezahlt wird per
Nachnahme am Tag der Auslieferung. Kostenpunkt: 534 Mark. Beim
Auspacken erwartet die beiden dann eine unangenehme Überraschung:
Nicht der gewünschte Bildschirm befindet sich in dem Paket, sondern
ein minderwertiges Modell, das 200 Mark weniger kostet. Ruth Albrecht
reklamiert sofort, wird aber von der Firma Rees immer wieder
vertröstet. Mit dem Spruch "Ja, ja, wir kümmern uns" wimmelt die
Allgäuer Firma die wütende Kundin wochenlang ab. In Wirklichkeit
passiert nichts, der bereits bezahlte Monitor wird ihr trotz
telefonischer Versprechungen nicht geliefert. Auf Anraten der
Verbraucherschutzzentrale mahnt sie die Firma schließlich schriftlich
und per Einschreiben an und setzt ihr eine zweiwöchige Frist. Aber:
Auch hierauf reagiert die Firma nicht. Jetzt bleibt Ruth Albrecht
noch der Klageweg. Doch der ist langwierig und kostet Geld. Wie man
sich am besten vor solchen unseriösen Verkaufspraktiken schützen
kann, zeigt "mit mir nicht! Welsers Fälle".
Kein Schmerzensgeld für unschuldiges Unfallopfer
Auf dem Weg nach Hause rast Bianca Franz auf ihrer Fahrspur ein
Auto entgegen - mit 90 Kilometer die Stunde. Sie kann nicht
ausweichen und stößt frontal mit dem Wagen zusammen. Die Frau aus
Groß Denkte bei Wolfenbüttel wird lebensgefährlich verletzt; der
Geisterfahrer ist sofort tot. Als Folge ihrer schweren Verletzungen
ist Bianca heute zu 50 Prozent behindert. Obwohl sie ganz und gar
schuldlos an diesem Unfall ist, wird sie vom Versicherer des
Unfallverursachers kein Schmerzensgeld erhalten. Denn laut
Gesetzgebung war höhere Gewalt für den Unfall verantwortlich: Den
Fahrer des anderen PKW ereilte ein Herzinfarkt am Steuer. Wenn höhere
Gewalt im Spiel ist, tritt die verschuldungsunabhängige
Gefährdungshaftung ein. Der Versicherer ersetzt dem Geschädigten dann
nur den materiellen Schaden. Schmerzensgeld wird nicht gezahlt. Der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und der
Gesetzgeber haben aber erkannt, dass hier ein Missstand vorliegt. Sie
wollen die Gefährdungshaftung ausdehnen. Aber: Gesetzesmühlen mahlen
bekanntlich langsam. Für Bianca Franz kommt das neue Gesetz, wenn es
denn verabschiedet wird, wahrscheinlich zu spät. Ein Fall für Maria
von Welser.
Nachgehakt: Urteil bestätigt - Krankenkasse muss für Hebelifter
   zahlen
Im Frühjahr dieses Jahres erhält Elisabeth Bockenhüser aus Wanne
Eickel endlich die längst überfällige Genugtuung: Das
Verwaltungsgericht Stuttgart verurteilt ihre Krankenkasse zum Zahlen
des von ihr vor über einem Jahr beantragten Hebelifters. Obwohl der
Krankenkasse ein ärztliches Attest vorlag, weigerte diese sich, für
den Hebelifter aufzukommen, der es der MS-kranken Frau ermöglichen
sollte, vom Bett in ihren Rollstuhl zu gelangen. Die Folge: Sie war
wochenlang ans Bett gefesselt. Erst nach einem Bericht in "mit mir
nicht! Welsers Fälle" konnte ihr geholfen werden. Ein großzügiger
Spender übernahm die Kosten für den so dringend benötigten
Hebelifter.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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