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Pressemitteilung: Landgericht Mainz : Klage gegen ZDF-Medienpark ohne Chancen
ZDF-Intendant Dieter Stolte: "Rückenwind für die weiteren Planungen"

Mainz (ots)

Das Landgericht Mainz beabsichtigt, die Klage dreier
Freizeitparkbetreiber gegen den ZDF-Medienpark abzuweisen. In der
mündlichen Verhandlung hob der Vorsitzende Richter und Vizepräsident
des Landgerichts, Pukall, hervor, dass er die Klage in allen Punkten
für unbegründet halte. Nach seiner Ansicht ist das ZDF nicht nur
berechtigt, sondern sogar verpflichtet, Zuschauer durch
Marketingmaßnahmen für sein öffentlich-rechtliches Programm zu
gewinnen. Dabei sei der ZDF-Medienpark sowohl unter
rundfunkrechtlichen wie auch unter wettbewerbsrechtlichen Kriterien
ein zulässiges Instrument der Zuschauerbindung. Die von den Klägern
für den späteren Betrieb des Parks befürchteten Verstöße gegen
Rundfunkrecht und Wettbewerbsrecht seien angesichts der
Organisationsstruktur des ZDF und der bewährten Kontrolltätigkeit des
ZDF-Fernsehrates nicht zu erwarten. Die Entscheidung soll am
26.05.2000 verkündet werden.
ZDF-Intendant Dieter Stolte sieht sich in seiner Einschätzung
bestätigt, dass der ZDF-Medienpark in Einklang mit dem geltenden
Wettbewerbs- und Rundfunkrecht stehe. "Die sich abzeichnende
Klageabweisung wird uns Rückenwind für die Realisierung des Vorhabens
geben", so Stolte.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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