Pressemitteilung: Landgericht Mainz : Klage gegen ZDF-Medienpark ohne Chancen
ZDF-Intendant Dieter Stolte: "Rückenwind für die weiteren Planungen"
Mainz (ots)
Das Landgericht Mainz beabsichtigt, die Klage dreier Freizeitparkbetreiber gegen den ZDF-Medienpark abzuweisen. In der mündlichen Verhandlung hob der Vorsitzende Richter und Vizepräsident des Landgerichts, Pukall, hervor, dass er die Klage in allen Punkten für unbegründet halte. Nach seiner Ansicht ist das ZDF nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, Zuschauer durch Marketingmaßnahmen für sein öffentlich-rechtliches Programm zu gewinnen. Dabei sei der ZDF-Medienpark sowohl unter rundfunkrechtlichen wie auch unter wettbewerbsrechtlichen Kriterien ein zulässiges Instrument der Zuschauerbindung. Die von den Klägern für den späteren Betrieb des Parks befürchteten Verstöße gegen Rundfunkrecht und Wettbewerbsrecht seien angesichts der Organisationsstruktur des ZDF und der bewährten Kontrolltätigkeit des ZDF-Fernsehrates nicht zu erwarten. Die Entscheidung soll am 26.05.2000 verkündet werden.
ZDF-Intendant Dieter Stolte sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass der ZDF-Medienpark in Einklang mit dem geltenden Wettbewerbs- und Rundfunkrecht stehe. "Die sich abzeichnende Klageabweisung wird uns Rückenwind für die Realisierung des Vorhabens geben", so Stolte.
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