ZDF-Pressemitteilung
Landgericht Mainz weist Klage gegen ZDF-Medienpark ab
ZDF-Intendant Dieter Stolte: Ampeln für ZDF-Medienpark stehen auf Grün
Mainz (ots)
Das Landgericht Mainz hat mit Urteil vom 26. Mai 2000 die Klage dreier Freizeitparks gegen den ZDF-Medienpark abgewiesen. Diese hatten eine rechtswidrige Beeinträchtigung ihrer Wettbewerbssituation durch den ZDF-Medienpark behauptet. Deshalb wollten sie Fahrgeschäfte und Simulatoren im Medienpark gerichtlich untersagen lassen. Das Gericht wertet dagegen den ZDF-Medienpark als ein zulässiges Mittel, Zuschauer an das Programm des ZDF heranzuführen und an den Sender zu binden. Mit dem ZDF-Medienpark werde nach Ansicht des Gerichts weder das Rundfunkrecht noch das Wettbewerbsrecht verletzt.
ZDF-Intendant Dieter Stolte sieht sich erneut in seiner Einschätzung bestätigt, dass den juristischen Angriffen gegen den ZDF-Medienpark der Erfolg versagt bleiben wird. "Für den ZDF-Medienpark stehen die Ampeln nun auch wettbewerbsrechtlich auf Grün, nachdem die Stadt Mainz den Bebauungsplan für das Vorhaben auf den Weg gebracht hat", so Stolte. Besonders erfreut zeigte sich Stolte über die Erkenntnis des Gerichts, dass sich eine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt heutzutage nicht mehr allein darauf beschränken kann, ihr Programm auszustrahlen, sondern dass sie durch geeignete Marketingmaßnahmen auch um Zuschauer für das Programm werben darf und sogar muss. "Damit trägt das Gericht der veränderten Wettbewerbssituation Rechnung. Der Funktionsauftrag des ZDF schließt auch zeitgemäße Formen der Zuschauerkommunikation mit ein und der ZDF-Medienpark gehört dazu", so Stolte.
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