ZDF-Programmhinweis
Mainz (ots)
Montag, 30. November 2009, 5.30 Uhr
ZDF-Morgenmagazin
Premiere: Deutsch-israelische Kabinettssitzung in Berlin Prozess: Mutmaßlicher NS-Verbrecher Demjanjuk vor Gericht Protest: Daimler-Beschäftigte wollen C-Klasse behalten Im Sport: Fußball-Bundesliga: Bekommt Bayern die Kurve? Bleibt Leverkusen oben? Im Gespräch: Simone Vintz, Stiftung Warentest, zu Service Online-Shopping (ca. 6.35 Uhr und 8.35 Uhr) Erich Klemm, Gesamtbetriebsratschef Daimler, zu evtl. Produktionsverlagerung C-Klasse (ca. 7.35 Uhr) Es moderieren: Anja Heyde (5.30 Uhr bis 7.00 Uhr) Patricia Schäfer/ Cherno Jobatey (ab 7.00 Uhr) Sport: Thomas Skulski
Montag, 30. November 2009, 9.05 Uhr
Volle Kanne - Service täglich mit Nadine Krüger
Gast im Studio: Sänger Marc Marshall Top-Thema: Stress beim Telefonanbieterwechsel Einfach lecker: Lammkeule mit Spätzle und Rotkraut - Kochen mit Armin Roßmeier Clever einkaufen: Giftiges Spielzeug Reportage: Trends von der Essen Motorshow PRAXIS täglich: Neue Hilfe nach dem Schlaganfall Reihe: Reif für die Firma - Der Espressionist
Montag, 30. November 2009, 12.15 Uhr
drehscheibe Deutschland
Online Gewinnspiel - Per Mausklick in die eigenen vier Wände Üble Masche - Die neuen Tricks der Kreditkartenbetrüger Ein fast vergessenes Rezept - So entsteht Königsberger Marzipan
Montag, 30. November 2009, 17.45 Uhr
Leute heute mit Pierre Geisensetter
Alain Delon: Zu Besuch in Moskau Vicky Leandros: Weihnachtsmarkt-Bummel Michael Bublé: Superstar des Swing Katy Perry: Liebesurlaub in Ischgl
Montag, 30. November 2009, 19.25 Uhr
WISO mit Michael Opoczynski
Bequeme Armut - Schadet zu viel Wohltätigkeit? / Verfassungswidrig - Jobcenter in der Klemme / Kurzarbeit - Was sie bringt, was sie kostet / Vorsicht Billigmiete - Falsche Vermieter kassieren Kaution ab / Kunstfehler - Harmloser Eingriff, lebensgefährliche Folgen / Gestochen scharfe Bilder? - LCD-Fernseher im Test / WISO-Tipp: Elternunterhalt - Wann Kinder zur Kasse gebeten werden WISO-Tipp: Elternunterhalt Wann Kinder zur Kasse gebeten werden Mehr als 1,5 Millionen pflegebedürftige Menschen werden ambulant betreut, rund 700 000 leben in Heimen. Das Sozialamt springt immer dann ein, wenn Rente, Vermögen und Pflegeversicherung nicht reichen, um die Pflegekosten zu decken. Die Behörden dürfen sich aber zumindest einen Teil des Geldes von den Kindern zurückholen. Diese sind gesetzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Doch der Nachwuchs muss keine grundlegende Beeinträchtigung der bisherigen Lebensführung hinnehmen. Ihm steht ein Selbstbehalt zu. Wo liegt dieser Freibetrag? Werden laufende Kosten abgezogen? Was ist mit der Altersvorsorge und der Immobilie der Kinder? Müssen Ehegatten für ihre Schwiegereltern zahlen? Der WISO-Tipp beantwortet diese und weitere Fragen.
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