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Mittwoch, 12. Juli 2000

Mainz (ots)

22.15 Uhr 
   mit mir nicht!
   Welsers Fälle
Trotz Urteil: Arbeitsamt verweigert Hilfe
Dieter Welsch aus Reutlingen ist seit sieben Jahren unfreiwillig
arbeitslos. Der Vierzigjährige ist auf Grund seiner leichten
Behinderungen nur schwer vermittelbar. Trotzdem will ihm das
Arbeitsamt keine Arbeitslosenhilfe zahlen. Der Grund: Er muss erst
sein Gespartes bis auf den Freibetrag von 8000 Mark aufbrauchen,
bevor er Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen darf. Dabei haben ihm
sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht Stuttgart
einen sehr viel höheren Freibetrag für seine Altersvorsorge
zugestanden. Die Arbeitslosen-Verordnung sieht außerdem vor, dass
Arbeitslose 1000 Mark pro Lebensjahr für ihre Altersicherung
zurücklegen dürfen. Das wären für Dieter Welsch 40.000 Mark. Das
Arbeitsamt ignoriert jedoch sowohl die Urteile als auch die neue
Verordnung. Stattdessen soll Dieter Welsch jetzt von seinen mühsam
gesparten 22.000 Mark, die eigentlich für seine Altervorsorge gedacht
waren, seinen Lebensunterhalt finanzieren. "mit mir nicht!" sagt sich
Dieter Welsch. Ein Fall für Maria von Welser.
Tierärztin aus München fordert: "Kein Maulkorb für Rettungshunde"
Die Tierärztin Isabella Kühn aus München versteht die Welt nicht
mehr. Ihr französischer Hirtenhund der Rasse "Beauceron" wird jetzt
in manchen Bundesländern mit Kampfhunden gleichgesetzt. Das bedeutet
Maulkorb - und Leinenzwang. Dabei hat sie mit ihrem Hirtenhund gerade
die Rettungshundeweltmeisterschaft gewonnen. Isabella Kühn kritisiert
die Schnellschussgesetzgebung der einzelnen Bundesländer gegen
Kampfhunde, die leider auch Rettungshunde kriminalisiert. Solche
unübersichtlichen und uneinheitlichen Verordnungen würden die Arbeit
der Rettungshundestaffeln erheblich erschweren. Außerdem zweifelt
Isabella Kühn daran, dass die neue Kampfhundegesetzgebung erfolgreich
umgesetzt werden kann. "mit mir nicht!" hakt nach und zeigt die
Engpässe bei der Umsetzung der neuen Verordnung auf.
Gast u.a.: Hessens Innenminister Volker Bouffier
Landarzt verschenkt Medikamente an Patienten - jetzt soll er
bestraft werden
Der Allgemeinmediziner Bertel Berendes aus Lüdge verschenkt neue
ungebrauchte Medikamente, die ihm von Patienten zurückgegeben werden,
kostenlos an andere Patienten weiter, statt sie - wie es das Gesetz
verlangt - zu vernichten. Dafür soll er nun laut Landratsamt 5000
Mark Bußgeld zahlen. Die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs" hat Berendes jetzt sogar verklagt. Ihm drohen bis zu 500
000 Mark Geldstrafe. Ihr Vorwurf: Mit seiner Aktion verstoße Berendes
sowohl gegen das Arzneimittelgesetz als auch gegen das Gesetz gegen
unlauteren Wettbewerb. Bertel Berendes hat keine Chance, das
Verfahren vor dem Landgericht Detmold zu gewinnen. Denn
Arzneimittel-Geschenke sind laut Arzneimittelgesetz verboten. Da
Berendes das Gesetz aber für völlig veraltet und die gesetzlich
erzwungene Vernichtung von ungebrauchten Arzneimitteln für
Verschwendung hält, will er weiter für seine Überzeugung kämpfen.
Auch wenn ihm Geld- und Gefängnisstrafen drohen. Ein Fall für Maria
von Welser.

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06131 / 70-2120 und -2121

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