ZDF-Programmhinweis
Mittwoch, 12. Juli 2000
Mainz (ots)
22.15 Uhr mit mir nicht! Welsers Fälle
Trotz Urteil: Arbeitsamt verweigert Hilfe
Dieter Welsch aus Reutlingen ist seit sieben Jahren unfreiwillig arbeitslos. Der Vierzigjährige ist auf Grund seiner leichten Behinderungen nur schwer vermittelbar. Trotzdem will ihm das Arbeitsamt keine Arbeitslosenhilfe zahlen. Der Grund: Er muss erst sein Gespartes bis auf den Freibetrag von 8000 Mark aufbrauchen, bevor er Arbeitslosenhilfe in Anspruch nehmen darf. Dabei haben ihm sowohl das Sozialgericht als auch das Landessozialgericht Stuttgart einen sehr viel höheren Freibetrag für seine Altersvorsorge zugestanden. Die Arbeitslosen-Verordnung sieht außerdem vor, dass Arbeitslose 1000 Mark pro Lebensjahr für ihre Altersicherung zurücklegen dürfen. Das wären für Dieter Welsch 40.000 Mark. Das Arbeitsamt ignoriert jedoch sowohl die Urteile als auch die neue Verordnung. Stattdessen soll Dieter Welsch jetzt von seinen mühsam gesparten 22.000 Mark, die eigentlich für seine Altervorsorge gedacht waren, seinen Lebensunterhalt finanzieren. "mit mir nicht!" sagt sich Dieter Welsch. Ein Fall für Maria von Welser.
Tierärztin aus München fordert: "Kein Maulkorb für Rettungshunde"
Die Tierärztin Isabella Kühn aus München versteht die Welt nicht mehr. Ihr französischer Hirtenhund der Rasse "Beauceron" wird jetzt in manchen Bundesländern mit Kampfhunden gleichgesetzt. Das bedeutet Maulkorb - und Leinenzwang. Dabei hat sie mit ihrem Hirtenhund gerade die Rettungshundeweltmeisterschaft gewonnen. Isabella Kühn kritisiert die Schnellschussgesetzgebung der einzelnen Bundesländer gegen Kampfhunde, die leider auch Rettungshunde kriminalisiert. Solche unübersichtlichen und uneinheitlichen Verordnungen würden die Arbeit der Rettungshundestaffeln erheblich erschweren. Außerdem zweifelt Isabella Kühn daran, dass die neue Kampfhundegesetzgebung erfolgreich umgesetzt werden kann. "mit mir nicht!" hakt nach und zeigt die Engpässe bei der Umsetzung der neuen Verordnung auf.
Gast u.a.: Hessens Innenminister Volker Bouffier
Landarzt verschenkt Medikamente an Patienten - jetzt soll er bestraft werden
Der Allgemeinmediziner Bertel Berendes aus Lüdge verschenkt neue ungebrauchte Medikamente, die ihm von Patienten zurückgegeben werden, kostenlos an andere Patienten weiter, statt sie - wie es das Gesetz verlangt - zu vernichten. Dafür soll er nun laut Landratsamt 5000 Mark Bußgeld zahlen. Die "Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs" hat Berendes jetzt sogar verklagt. Ihm drohen bis zu 500 000 Mark Geldstrafe. Ihr Vorwurf: Mit seiner Aktion verstoße Berendes sowohl gegen das Arzneimittelgesetz als auch gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Bertel Berendes hat keine Chance, das Verfahren vor dem Landgericht Detmold zu gewinnen. Denn Arzneimittel-Geschenke sind laut Arzneimittelgesetz verboten. Da Berendes das Gesetz aber für völlig veraltet und die gesetzlich erzwungene Vernichtung von ungebrauchten Arzneimitteln für Verschwendung hält, will er weiter für seine Überzeugung kämpfen. Auch wenn ihm Geld- und Gefängnisstrafen drohen. Ein Fall für Maria von Welser.
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