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ZDF-Magazin "Frontal 21": Rettungsdienste halten gesetzliche Hilfsfristen nicht ein
Experte: "Verspätung nicht hinnehmbar"

Mainz (ots)

Wenn ein Rettungsdienst gerufen wird, geht es um jede Minute. Deshalb haben sich alle Bundesländer mit Ausnahme von Hamburg verpflichtet, dass Rettungswagen innerhalb weniger Minuten bei Notfallpatienten eintreffen müssen. Die so genannten Hilfsfristen reichen in den 15 Ländern von 8 bis 17 Minuten. Doch die meisten Bundesländer halten sich nicht an die gesetzlichen Hilfsfristen, wie eine Umfrage des ZDF-Magazins "Frontal 21" für die Sendung am heutigen Dienstag, 5. Oktober 2010, 21.00 Uhr, zeigt.

In Berlin beträgt die Frist 8 Minuten. Mehr als jeder dritte Rettungswagen brauchte dort im Jahr 2009 nach den Recherchen von Frontal 21aber länger (40 Prozent aller Einsätze). In Mecklenburg-Vorpommern überschritt jeder fünfte Rettungseinsatz die gesetzliche Hilfsfrist (22 Prozent). In Sachsen-Anhalt dürfen das Rettungsfahrzeug höchstens 12 Minuten und der Notarzt höchstens 20 Minuten bis zum Patienten benötigen. Gegenüber Frontal 21 räumt das zuständige Ministerium ein, dass auch in Sachsen-Anhalt fast jeder fünfte Rettungseinsatz länger dauerte (19,3 Prozent).

Das saarländische Rettungsdienstgesetz schreibt vor, dass vom Eingang einer Notfallmeldung in der Rettungsleitstelle bis zum Eintreffen des Rettungswagens beim Patienten nicht mehr als 12 Minuten vergehen dürfen. Doch mehr als jeder sechste Rettungswagen kam im Saarland zu spät (17,5 Prozent). In Sachsen jeder siebte (15 Prozent), in Hessen jeder achte (12,5 Prozent), in Brandenburg jeder neunte (11,5 Prozent in 2008), in Bremen jeder zehnte (10 Prozent). Thüringen, Baden-Württemberg und Bayern erklären auf Nachfrage von Frontal 21, sie würden die Hilfsfristen im Wesentlichen einhalten. Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nannten keine Zahlen.

Die systematische Verspätung der Rettungsdienste in den Bundesländern hält der Notarzt Professor Peter Sefrin für nicht hinnehmbar: "Wenn die gesetzlich festgelegte Hilfsfrist nicht eingehalten werden kann, dann muss man sich überlegen, ob es hier nicht entsprechender Änderungen bedarf und ob das nicht zu rechtlichen Konsequenzen führt." Sefrin, Professor an der Uniklinik Würzburg, argumentiert, ein Notfallpatient mit Kreislaufstillstand habe keine Chance, wenn die Wiederbelebungsmaßnahmen nicht innerhalb von 10 Minuten durchgeführt würden. Daher müssten die Hilfsfristen zwingend eingehalten werden.

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