ZDF-Programmhinweis
Mittwoch, 18. Oktober 2000, 22.45 Uhr
mit mir nicht! Welsers Fälle
Mainz (ots)
Väter verlieren Anspruch auf Kindergeld
Andras J. wird künftig vom Staat noch kräftiger zur Kasse gebeten. Ihm bleiben nach der Unterhaltszahlung an seine drei Kinder rund 1300 Mark im Monat. Das wird aber noch weniger, denn mit Beginn des kommenden Jahres tritt das "Gesetz zur Ächtung der Gewalt der Erziehung" in Kraft. Damit wird ihm ein Teil des Kindergeldes gestrichen. Denn dieses Gesetz beinhaltet auch eine Neuregelung für den Kindesunterhalt und die Aufteilung des Kindergeldes zwischen den Eltern.
Bisher ist es so, dass sich der zu zahlende Kindesunterhalt nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bemisst, das per Düsseldorfer Tabelle in 13 Stufen unterteilt ist. Von dem Kindergeld - derzeit 270 Mark - steht dem Unterhaltspflichtigen die Hälfte, also 135 Mark zur Verfügung.
Mit dem neuen Gesetz wird dies - allerdings nur für die fünf einkommensschwächsten Unterhaltspflichtigen (weniger als 2400 Mark bis 3900 Mark netto) anders. Künftig will der Staat, dass jedem Kind durch den Unterhalt das Existenzminimum gezahlt wird, je nach Alter des Kindes zwischen 480 und 796 Mark. Wer wegen seines geringen Einkommens nur wenig Unterhalt zahlt, soll künftig das ihm zustehende Kindergeld darauf verwenden, den Unterhalt aufzustocken.
Bei Andreas J. schlägt das fehlende Geld dann vor allem bei Geburtstagsgeschenken, gemeinsamen Ferien, Kinobesuchen und Heimfahrten zu Buche. - Andreas J. weiß nicht, wie er das in Zukunft bezahlen soll.
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