Keine Rückübertragungspflicht für das Gelände des ZDF-Medienparks ZDF-Intendant Stolte beugt Legendenbildung vor
Mainz (ots)
In letzter Zeit ist von Gegnern des ZDF-Medienparks wiederholt behauptet worden, das ZDF sei zur Rückübertragung des für den ZDF-Medienpark vorgesehenen Geländes an die Stadt Mainz verpflichtet. ZDF-Intendant Dieter Stolte stellt hierzu klar, dass eine solche Rückübertragungspflicht nicht besteht.
Eine Überprüfung des seinerzeit zwischen der Stadt Mainz und dem ZDF abgeschlossenen Grundstückskaufvertrags hat ergeben, dass das ZDF zur Rückübertragung des Geländes nur für den Fall verpflichtet gewesen wäre, "wenn die Absicht, in Mainz einen zentralen Sendekomplex mit den dazu notwendigen Gebäuden zu errichten, nicht verwirklicht wird". Diese Vertragsbestimmung ist, wie für jedermann offensichtlich, gegenstandslos geworden. Eine Rückübertragungspflicht kann auch aus anderen Vertragsklauseln nicht abgeleitet werden. "Die objektive Rechtslage ist eindeutig und lässt sich nicht gegen den ZDF-Medienpark instrumentalisieren. Mit dieser Legendenbildung sollte ein für allemal Schluss sein", so Stolte zu dem Ergebnis der rechtlichen Prüfung.
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