ZDF-Pressemitteilung
ZDF-Intendant Dieter Stolte: VPRT-Gutachten zur Transparenzrichtlinie überzeugt nicht
Mainz (ots)
Als nicht überzeugend hat der Intendant des ZDF, Dieter Stolte, die in Form einer Pressemeldung publizierten Ergebnisse eines Gutachtens zur Anwendung der Transparenzrichtlinie auf die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland kritisiert. Der Gutachter war zu dem Schluss gekommen, dass die Richtlinie - entgegen der einhelligen Meinung der Länder und der Rundfunkanstalten - auch für die deutschen Rundfunkanstalten gelte und insoweit der Umsetzung bedürfe.
Stolte verwies auf die Prüfung der Rechtslage durch die Rundfunkanstalten und die Staatskanzleien der Länder, die zu einem anderen Ergebnis gekommen sind. Der Gutachter hatte bereits aus der Erwähnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Erwägungsgründen der Richtlinie geschlossen, dass diese auch auf die deutschen Rundfunkanstalten anzuwenden sei. Bei sorgfältiger Prüfung, so Stolte, hätte der Gutachter aber erkennen müssen, dass die Rundfunkfinanzierung in Europa von Land zu Land unterschiedlich geregelt sei. Deshalb sei die Anwendung der Richtlinie außerhalb Deutschlands durchaus denkbar, das deutsche Finanzierungssystem betreffe sie aber gerade nicht.
Besonders verfehlt sei die Kritik an der KEF, diese würde keine wettbewerbsrechtlichen Überlegungen anstellen und deshalb den Anforderungen der Richtlinie nicht genügen. Angesichts des hohen Lobs, das die KEF und das von ihr praktizierte Verfahren wiederholt aus Brüssel erfahren haben, sei diese Abwertung der KEF völlig unverständlich.
Schließlich wies Stolte auch die Behauptung des VPRT-Präsidenten Doetz zurück, die derzeitige Rechtslage mache es unmöglich zu bestimmen, was dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten unterfällt. "Der Funktionsauftrag des ZDF ist präzise und nachvollziehbar festgelegt. Er hat sich in mehreren Verfahren als Maßstab bewährt, ungerechtfertigte Angriffe gegen das ZDF abzuwehren. Anders lautende Behauptungen des VPRT-Präsidenten werden auch durch stete Wiederholung nicht wahr", so Stolte in seiner Erwiderung.
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