ZDF-Programmhinweise von Sonntag, 18. Februar 2001 bis Montag, 19. Februar 2001
Mainz (ots)
Sonntag, 18. Februar 2001, 11.30 Uhr
halb 12 Eser und Gäste
Thema: Alles Riester - oder was?
Gast: Walter Riester (SPD), Bundesarbeitsminister
Der Kanzler liebt ihn - die Gewerkschaften auch - die Arbeitgeber nicht - und die Presse wieder: Walter Riester. Aus dem 'Wackelminister' wird der gefeierte 'Mitbestimmer'. Mit oder ohne Machtwort des Kanzlers: Der Bundesarbeitsminister setzt sich durch im Kampf um die Mitbestimmung und geht als Punktsieger aus dem Duell mit Wirtschaftsminister Müller.
Doch das Tauziehen um Sieg oder Niederlage geht für den Arbeitsminister weiter: Wird sein Gesetzesentwurf zur Rentenreform im Bundesrat abgelehnt? Wird die Privatrente als zustimmungspflichtiger Teil auf Initiative der Länderkammer oder der Bundesregierung in den Vermittlungsausschuss gehen? Was bleibt übrig von Riesters Rentenreform oder gilt auch hier am Ende: Alles Riester - oder was?
Diese und andere Fragen stellt Ruprecht Eser in 'halb 12 - Eser und Gäste' Bundesarbeitsminister Walter Riester.
Hinweis: Die Sendung wird am Sonntag, 18. Februar 2001, um 11.30 Uhr live im ZDF-Sendezentrum Mainz produziert.
Montag, 19. Februar 2001, 9.05 Uhr
Volle Kanne, Susanne Moderation:Ingo Nommsen
Gast im Studio: die Sängerin Barbara Köhler.
Top-Thema: Amnesie
Auszeit: Tourauftakt von Robbie Williams, Blondinen-Skirennen
Einfach lecker: Schinkenwaffeln mit Buttergemüse
Praxis vor 10: Gesunde Ernährung
Trend: Ambiente 2001 - Wohnaccessoires
Montag, 19. Februar 2001, 19.25 Uhr
WISO WISO-Thema: Gesundheitspolitischer Drahtseilakt - Stabilität der Krankenkassenbeiträge versus Änderungen im Risikostrukturausgleich / WISO-Expertenthema: Überstunden - wenn der Chef Sie nicht gehen lassen will / WISO-Thema: Das Geschäft mit den Unfallwagen - wie Versicherungen sich bei Totalschäden bereichern / WISO-Trend: High-Tech-Spielzeug - wenn der Robo-Hund plötzlich Männchen macht
u.a. WISO-Tip zu Hypotheken und Vorfälligkeit: Wer vorzeitig kündigt, zahlt weniger als bisher Bei sinkenden Zinsen können Immobilienbesitzer mit neuen Kreditverträgen viel günstiger finanzieren. Doch wer sein Darlehen mit festen Zinsvereinbarung vorzeitig ablösen will, muss der Bank eine Entschädigung zahlen. Denn sie darf den ihr entgangenen Zinsverlust dem Kunden in Rechnung stellen. Das war schon immer so. Doch bei der Berechnung der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung müssen die Geldinstitute berücksichtigen, dass sie den zurückerhaltenen Betrag wieder anlegen und so ihren Verlust minimieren. Bisher legten die Banken hierfür öffentliche Schuldverschreibungen zu Grunde. Zum Nachteil ihrer Kunden.
Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs müssen die Bankkunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung besser gestellt werden. Künftig sind die Kreditinstitute verpflichtet, bei der Festlegung der Entschädigungshöhe die Erträge aus Hypothekenpfandbriefen als Basis zu nehmen. Mit diesen werden nämlich höhere Renditen erzielt als mit öffentliche Anleihen. Dieser Vorteil muss in Form einer geringeren Vorfälligkeitsentschädigung an die Kunden weitergegeben werden.
Für Immobilienbesitzer, die vorzeitig aus ihrer Darlehensverpflichtung aussteigen wollen, kann dieser kleine, aber feine Unterschied einige tausend Mark bedeuten. Was man beachten muss, für wen die neue Regelung gilt und wie man auch mit Alt-Verträgen noch etwas rausholen kann zeigt der WISO-Tipp.
Moderation: Michael Opoczynski
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