ZDF-Pressemitteilung
ZDF-Medienpark durch Oberlandesgericht Koblenz bestätigt
Mainz (ots)
ZDF-Intendant Dieter Stolte: ZDF-Medienpark auf festem rechtlichen Grund.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 21. August 2001 die Berufung dreier Freizeitparkbetreiber gegen das Urteil des Landgerichts Mainz zum ZDF-Medienpark zurückgewiesen. Das Landgericht hatte in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2000 den ZDF-Medienpark als zulässiges Mittel der Zuschauerbindung und Marketinginstrument für das ZDF-Programm angesehen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat diesen Richterspruch bestätigt und entschieden, dass das Projekt mit geltendem Rundfunk- und Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
ZDF-Intendant Dieter Stolte begrüßt das Urteil des Gerichts als weiteren wichtigen Schritt für die Realisierung des ZDF-Medienparks: "Das vom ZDF für den ZDF-Medienpark gewählte Konzept einer Zusammenarbeit mit privaten Partnern kann jetzt verwirklicht werden. Die Entscheidung des OLG Koblenz belegt, dass dieses Modell einer Public-Private-Partnership auf festem rechtlichen Grund steht."
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