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ZDF-Pressemitteilung
ZDF-Medienpark durch Oberlandesgericht Koblenz bestätigt

Mainz (ots)

ZDF-Intendant Dieter Stolte: ZDF-Medienpark auf festem rechtlichen
Grund.
Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 21. August 2001
die Berufung dreier Freizeitparkbetreiber gegen das Urteil des
Landgerichts Mainz zum ZDF-Medienpark zurückgewiesen. Das Landgericht
hatte in seiner Entscheidung vom 26. Mai 2000 den ZDF-Medienpark als
zulässiges Mittel der Zuschauerbindung und Marketinginstrument für
das ZDF-Programm angesehen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat diesen
Richterspruch bestätigt und entschieden, dass das Projekt mit
geltendem Rundfunk- und Wettbewerbsrecht vereinbar ist.
ZDF-Intendant Dieter Stolte begrüßt das Urteil des Gerichts als
weiteren wichtigen Schritt für die Realisierung des ZDF-Medienparks:
"Das vom ZDF für den ZDF-Medienpark gewählte Konzept einer
Zusammenarbeit mit privaten Partnern kann jetzt verwirklicht werden.
Die Entscheidung des OLG Koblenz belegt, dass dieses Modell einer
Public-Private-Partnership auf festem rechtlichen Grund steht."

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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