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ZDF-Pressemitteilung
ZDF und ARD brauchen Garantien für ungehinderten Wettbewerb im Breitbandkabel

Mainz (ots)

ZDF-Intendant Stolte stellte im Fernsehrat
medienpolitische Leitlinien für die zukünftige Programmverbreitung
vor. Kabel ist wichtigste Verbindung zu den Zuschauern.
Die zukünftige Entwicklung des Breitbandkabels ist für den
öffentlich-rechtlichen Rundfunk von zentraler Bedeutung. "Mit einem
Anteil von annähernd 60 Prozent der erreichbaren Haushalte ist das
Kabel heute  die wichtigste Verbindung des ZDF zu seinen Zuschauern",
sagte ZDF-Intendant Dieter Stolte vor dem ZDF-Fernsehrat in
Wolfsburg. In einem ausführlichen Bericht über die Veränderungen im
Kabelmarkt und ihre Folgen für das ZDF stellte der Intendant
medienpolitische Leitlinien zur künftigen Gestaltung der
Kabelverbreitung vor, die gewährleisten sollte, dass der
publizistische Wettbewerb auch im Kabel gesichert bleibt und die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrem Funktionsauftrag
ungehindert nachkommen können.
Der ZDF-Fernsehrat unterstützt in einem Beschluss den Intendanten
in seinem Bemühen, "die Position des ZDF in diesem
Veränderungsprozess umfassend zu sichern und die Wahrnehmung seines
gesetzlichen Auftrags zu angemessenen Preisen für den Nutzer zu
gewährleisten".
In den medienpolitischen Leitlinien begrüßen die
öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter ausdrücklich die
Digitalisierung der Breitbandkabelnetze. Die Netze des bislang
wichtigsten Übertragungswegs für Rundfunk seien für die
Rundfunkverbreitung errichtet und sowohl von den Bürgern als auch von
den Rundfunkanstalten maßgeblich mitfinanziert worden. Der
öffentlich-rechtlich Rundfunk sei nicht zuletzt zur Erfüllung seines
Programm- und insbesondere seines Grundversorgungsauftrages in
besonderem Maße auf eine dauerhaft gesicherte Verbreitung seiner
gebührenfinanzierten Medienangebote über diesen Verbreitungsweg
angewiesen.
Vor dem Hintergrund, dass die neuen Mehrheitseigentümer der
Kabelregionalgesellschaften teilweise sowohl Netzbetreiber als auch
an Programmveranstaltungen beteiligt sind, fordern die Leitlinien,
dass der Gefahr vertikaler Medienkonzentration rechtzeitig und
wirksam durch geeignete Rahmenbedingungen entgegen getreten werden
müsse, um Fehlentwicklungen von vornherein zu vermeiden. Den
Kabelnetzbetreibern sei durch staatsvertragliche und
landesgesetzliche Regelungen die Verpflichtung aufzuerlegen, ein
Drittel der im digitalisierten Kabel zur Verfügung stehenden
Übertragungskapazitäten für frei empfangbaren Rundfunk  vorzuhalten.
Dabei müsse der "Must-Carry-Status" der öffentlich-rechtlichen
Digitalbouquets aufrecht erhalten werden. Ein angemessener Anteil sei
zudem für die vollständige Verbreitung aller öffentlich-rechtlichen
Medienangebote zu reservieren.
Für das analoge Kabel fordern die Richtlinien, dass der bestehende
Status quo der Must-Carry-Programme von ARD und ZDF solange
uneingeschränkt aufrecht erhalten werden müsse, bis im digitalen
Kabel die Voraussetzungen dafür geschaffen sind, dass der
öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Grundversorgungsauftrag
uneingeschränkt nachkommen und nahezu von der gesamten Bevölkerung
empfangen werden kann. In der Übergangsphase sei der
Kabelnetzbetreiber zunächst weiterhin verpflichtet, die zwingend
einzuspeisenden öffentlich-rechtlichen Medienangebote gleichzeitig
analog und digital zu reservieren.
Der Kabelnetzbetreiber ist nach den Forderungen der
medienpolitischen Leitlinien in technischer Hinsicht auf eine reine
Transportfunktion beschränkt. Er habe die öffentlich-rechtlichen
Medienangebote zeitgleich, vollständig, unverändert und
unverschlüsselt an die Nutzer weiterzuleiten. Es bedürfe einer
gesetzlichen beziehungsweise staatsvertraglichen Klarstellung, dass
der Kabelnetzbetreiber nicht allein über die Bedingungen für das Ob
und Wie der Empfangbarkeit öffentlich-rechtlicher Medienangebote
entscheiden darf. Darüber hinaus dürften die öffentlich-rechtlichen
Medienangebote mit Must-Carry-Status von den Kabelnetzbetreibern
nicht vermarktet werden. Den nicht durch Must-Carry-Regelungen
zwingend einzuspeisenden öffentlich-rechtlichen Medienangeboten müsse
der Zugang zum Verbreitungsweg Kabel zu angemessenen, chancengleichen
und nichtdiskriminierenden Bedingungen gewährt werden, fordern die
Richtlinien. Alle öffentlich-rechtlichen Angebote müssten zudem über
jede digitale Technikplattform eines Kabelnetzbetreibers,
einschließlich der dort verwendetet Set-Top-Box, uneingeschränkt und
vollständig empfangbar sein.
ARD und ZDF streben mit den Kabelnetzbetreibern vertragliche
Vereinbarungen an, die die Einspeisung ihrer Rundfunkprogramme zu
angemessenen Bedingungen vorsehen und gleichzeitig die
urheberrechtliche Verpflichtung berücksichtigen, den Rechteinhabern
eine angemessene Vergütung zu zahlen.
Der Kabelnetzbetreiber nehme, insbesondere im gesamten
Must-Carry-Bereich, eine Rundfunk-Versorgungsfunktion im Interesse
der Allgemeinheit wahr, sagte ZDF-Intendant Stolte vor dem
Fernsehrat. Die an das Kabel angeschlossenen Haushalte seien in
erster Linie Rundfunkteilnehmer. Dementsprechend sei es schon aus
Gründen der Gebührenlegitimation und -akzeptanz "unabdingbar, dass
die bestehende Nutzerbindung erhalten bleibt und nicht durch
exklusive Kundenbeziehungen der Netzbetreiber überlagert oder
verdrängt wird."

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
Tel.: 06131 / 70-2120 und -2121

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