Gemeinsame Presseerklärung von ARD, ZDF und VPRT
Schnelle Digitalisierung nur mit einheitlichem und offenem technischen Standard
Berlin (ots)
Programmanbieter bekräftigen ihr Engagement für die zügige MHP-Einführung
Die deutschen Programmanbieter haben sich heute erneut für eine zügige Einführung des Software-Standards DVB-MHP (Multimedia Home Platform) ausgesprochen. Nur auf der Grundlage eines einheitlichen und offenen technischen Standards könne der digitale Fernsehmarkt in Deutschland schnell entwickelt werden, betonten Vertreter von ARD, ZDF und Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT), dem unter anderem die großen privaten Fernsehsender wie RTL und SAT.1 angehören. Zur Zeit böte allein der europäische Standard MHP die Gewähr dafür, dass zukünftig alle existierenden und geplanten Programme und Dienste auf allen im Markt befindlichen Boxen empfangen werden könnten. Zudem sei MHP notwendig, um zu verhindern, dass Kabelnetzbetreiber durch die Einführung geschlos-sener Boxen-Technologien einzelne Programme oder Dienste diskriminieren. MHP schaffe die technischen Voraussetzungen für die Sicherung von Vielfalt in der digitalen Welt.
Die Programmanbieter halten es für notwendig, die Fehleinschätzungen, die in den vergangenen Wochen vor allem vom künftig größten deutschen Kabelnetzbetreiber Liberty Media verbreitet wurden, zu korrigieren.
Insbesondere die Behauptung von Liberty, eine MHP-Ausstattung von Dekodern würde zu Mehrkosten von 60 EURO pro Settop-Box führen, hält einer näheren Überprüfung nicht stand. Die Endgeräteindustrie geht von anfänglichen Mehrkosten von 12-16 EURO für MHP-Empfangsgeräte aus. Spätestens Ende 2003 - so die Prognose - werden MHP-fähige Geräte nicht mehr teurer sein als andere interaktive Settop-Boxen. Auch die Vermutung, dass MHP-Kabeldekoder noch lange auf sich warten lassen würden, stimmt nicht: MHP-Boxen werden auf jeden Fall im 2. Halbjahr 2002 verfügbar sein.
ARD, ZDF und VPRT machten des weiteren deutlich, dass es den Kabelnetzbetreibern nicht freistehe, beliebige technische Standards bei Settop-Boxen in Deutschland zu verwenden. Der Rundfunkstaatsvertrag schreibe bereits heute in Paragraf 53 und in der darauf bezogenen Satzung der Landesmedienanstalten vor, dass in Dekodern zugangsoffene Schnittstellen eingesetzt werden müssen, die dem Stand der Technik und dabei insbesondere einheitlich normierten europäischen Standards entsprechen. Diesen Voraussetzungen genügten bei Programmierschnittstellen von Dekodern zur Zeit als einziger Standard MHP. Auch die neuen Kabelnetzbetreiber können sich den gesetzlichen Verpflichtungen nicht entziehen.
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