ZDF-Programmhinweis
Montag, 8. Februar 2016
Mainz (ots)
Montag, 8. Februar 2016, 9.05 Uhr Volle Kanne - Service täglich Moderation: Ingo Nommsen Gast: Christina Hecke, Schauspielerin Sachschäden am Arbeitsplatz - Wann muss der Arbeitnehmer haften? Köstlicher King Cake - Backen mit Cynthia Barcomi Linseneintopf mit Würstchen - Kochen mit Armin Roßmeier Erste Hilfe bei Zahnschmerzen - So lässt der Schmerz schnell nach Stimmung an Karneval 2016 - So feiern die Narren Montag, 8. Februar 2016, 12.10 Uhr drehscheibe Moderation: Tim Niedernolte Clubverbot für Flüchtlinge? - Wem darf Einlass verwehrt werden? Falsche Skipisten-Längen - Viele Abfahrten sind kürzer Expedition Deutschland in Hochspeyer - Neuanfang im Schreibwarenladen Montag, 8. Februar 2016, 17.10 Uhr hallo deutschland Moderation: Andrea Ballschuh Erben und Vererben, aber richtig - So regeln Sie Ihren Nachlass Montag, 8. Februar 2016, 17.45 Uhr Leute heute spezial GOLDENE KAMERA Karen Webb berichtet von der glamourösen Galaparty der Verleihung der GOLDENEN KAMERA in Hamburg. In dem "Leute heute spezial" spricht sie mit den glücklichen Gewinnern und blickt gemeinsam mit den prominenten Gästen auf die Höhepunkte der Verleihung zurück. Was waren die modischen Hingucker und Ausrutscher der Stars, und wer freute sich am schönsten? Der Blick der "Leute heute"-Redaktion auf die GOLDENE KAMERA garantiert viele Überraschungen und große Emotionen. Montag, 8. Februar 2016, 19.25 Uhr WISO Moderation: Martin Leutke WISO-Tipp: Sachschaden am Arbeitsplatz - Wann Arbeitnehmer haften müssen Den Kaffee über der Tastatur verschüttet, den Firmenwagen beschädigt oder beim Kunden eine Leitung angebohrt? Auch der sorgfältigste Arbeitnehmer macht hin und wieder einen Fehler. Aber wer haftet im Schadensfall? In aller Regel muss ein Mitarbeiter nur beschränkt haften, wenn er einen Schaden während seiner Arbeitszeit verursacht. Auch in welcher Höhe der Arbeitnehmer am entstandenen Schaden beteiligt werden kann, richtet sich nach einer Vielzahl von Kriterien, die bei der Entscheidung zu berücksichtigen sind. Arbeitgeber sind durch ihre Fürsorgepflicht verpflichtet, bei gefährlichen Tätigkeiten das finanzielle Risiko durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung zu begrenzen. In welchen Fällen springt die Haftpflichtversicherung ein? Was passiert, wenn der Chef nicht versichert ist? Wie kann sich der Arbeitnehmer gegen eine Beteiligung an der Schadensregulierung wehren? Wann muss er zahlen? Mehr dazu im "WISO"-Tipp. Weitere Themen: German Pellets - Risiko für Kleinanleger? Pistenlänge der Skigebiete - Die größten Schummeleien in den Alpen Nagelstudios im Test - Gesundheitsgefahren statt Pflege
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