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ZDF-Pressemitteilung
ZDF ruft Bundesverfassungsgericht wegen Behinderung der Gerichtsberichterstattung an

Mainz (ots)

Das ZDF hat beim Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde wegen Behinderung der Berichterstattung über
den am kommenden Dienstag beginnenden Strafprozess gegen fünf
mutmaßliche El Kaida-Terroristen eingelegt. In dem Prozess geht es
unter anderem um den Vorwurf, im Dezember 2000 einen Anschlag auf den
Weihnachtsmarkt in Straßburg geplant zu haben.
Ungeachtet des hohen öffentlichen Interesses an diesem
Strafverfahren wollte der Vorsitzende Richter des zuständigen
Frankfurter Strafsenats dem ZDF nur gestatten, 90 Minuten vor Beginn
der Gerichtsverhandlung im leeren Gerichtssaal zu filmen. Nach
Auffassung des ZDF werden solche Bilder einer angemessenen
Gerichtsberichterstattung nicht gerecht. Das ZDF sah sich daher als
Poolführer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk veranlasst, gegen
die Entscheidung des Vorsitzenden Richters das
Bundesverfassungsgericht anzurufen. Das ZDF hat beantragt, dass an
jedem Verhandlungstag fünf Minuten vor Beginn der Verhandlung bei
Anwesenheit der Angeklagten und ihrer Verteidiger das Filmen im
Sitzungssaal des OLG Frankfurt gestattet wird.
"Die freie Gerichtsberichterstattung ist für uns ein hohes Gut,
das es zu wahren und zu verteidigen gilt", sagte ZDF-Intendant Markus
Schächter. "Vor diesem Hintergrund müssen wir - wie seinerzeit schon
im Honecker-Gerichtsverfahren - das Bundesverfassungsgericht um Hilfe
angehen, um unserer Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit
nachkommen zu können."

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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