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ZDF-Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht sichert Zugang des Fernsehens zum El Kaida-Prozess

Mainz (ots)

Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag, 15.
April 2002, auf Antrag von ZDF und RTL eine einstweilige Anordnung
erlassen, die den Fernsehveranstaltern die Fernsehberichterstattung
über den am Dienstag, 16. April 2002, beginnenden El Kaida-Prozess
ermöglicht. Die Sender haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde
gegen eine Anordnung des Gerichtsvorsitzenden gewandt, nach der sie
nur 90 Minuten vor dem Beginn der Verhandlung aus dem leeren
Gerichtssaal des OLG Frankfurt hätten berichten dürfen. Das BVerfG
hat den Sendern nun Filmaufnahmen erlaubt, die - wie auch in anderen
Strafverfahren üblich - fünf Minuten vor dem jeweiligen Beginn der
Verhandlung in dem Gerichtssaal gedreht werden können. Den besonderen
Sicherheitserfordernissen dieses Prozesses hat das BVerfG dadurch
Rechnung getragen, dass nur ein Aufnahmeteam in den Gerichtssaal
hinein darf, das seine Bilder dann allen anderen Sendern zur
Verfügung stellt. Außerdem dürfen die Gesichter der abgebildeten
Personen nicht so gezeigt werden, dass diese identifizierbar sind.
ZDF-Intendant Markus Schächter und RTL-Geschäftsführer Gerhard
Zeiler werteten die Entscheidung als einen weiteren wichtigen Erfolg
für die Medienberichterstattung aus dem Gerichtssaal. Für die
Auflagen zur Sicherheit des Prozesses habe man Verständnis, zumal
sich beide Sender von Anbeginn an der besonderen Sicherheitslage
bewusst waren. Die Entscheidung aus Karlsruhe habe nun klargestellt,
dass sich Prozesssicherheit und Fernsehberichterstattung aus dem
Gerichtssaal nicht ausschließen.

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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