ZDF-Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht sichert Zugang des Fernsehens zum El Kaida-Prozess
Mainz (ots)
Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag, 15. April 2002, auf Antrag von ZDF und RTL eine einstweilige Anordnung erlassen, die den Fernsehveranstaltern die Fernsehberichterstattung über den am Dienstag, 16. April 2002, beginnenden El Kaida-Prozess ermöglicht. Die Sender haben sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Anordnung des Gerichtsvorsitzenden gewandt, nach der sie nur 90 Minuten vor dem Beginn der Verhandlung aus dem leeren Gerichtssaal des OLG Frankfurt hätten berichten dürfen. Das BVerfG hat den Sendern nun Filmaufnahmen erlaubt, die - wie auch in anderen Strafverfahren üblich - fünf Minuten vor dem jeweiligen Beginn der Verhandlung in dem Gerichtssaal gedreht werden können. Den besonderen Sicherheitserfordernissen dieses Prozesses hat das BVerfG dadurch Rechnung getragen, dass nur ein Aufnahmeteam in den Gerichtssaal hinein darf, das seine Bilder dann allen anderen Sendern zur Verfügung stellt. Außerdem dürfen die Gesichter der abgebildeten Personen nicht so gezeigt werden, dass diese identifizierbar sind.
ZDF-Intendant Markus Schächter und RTL-Geschäftsführer Gerhard Zeiler werteten die Entscheidung als einen weiteren wichtigen Erfolg für die Medienberichterstattung aus dem Gerichtssaal. Für die Auflagen zur Sicherheit des Prozesses habe man Verständnis, zumal sich beide Sender von Anbeginn an der besonderen Sicherheitslage bewusst waren. Die Entscheidung aus Karlsruhe habe nun klargestellt, dass sich Prozesssicherheit und Fernsehberichterstattung aus dem Gerichtssaal nicht ausschließen.
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