ZDF-Programmhinweis
Montag, 20. März 2017
Mainz (ots)
Montag, 20. März 2017, 9.05 Uhr Volle Kanne - Service täglich Moderation: Ingo Nommsen Das Wetter zum Frühlingsanfang - Ausblick mit Meteorologin Horneffer Wie entsteht das Glück? - Der 20. März ist Weltglückstag Rezept für leckere Apfelwaffeln - Fastenspeise von Chefkoch Roßmeier Gast im Studio: Judith Holofernes, Musikerin Montag, 20. März 2017, 12.10 Uhr drehscheibe Moderation: Tim Niedernolte Landtagswahl Saarland 2017 - Marktplatzgespräche: Grüne Expedition Deutschland: Liebenwalde - Im Winterquartier für Boote Mobile Tierärztin - Unterwegs für Hunde, Katzen und Co. Montag, 20. März 2017, 17.10 Uhr hallo deutschland Moderation: Lissy Ishag Warum musste Julia Reifer sterben? - Prozess gegen den Freund der Frau Montag, 20. März 2017,17.45 Uhr Leute heute Moderation: Karen Webb Frühlingsfrisch mit Alfons Schuhbeck - Bummel über den Markt William und Kate in Paris - Der Prinz und die Herzogin auf Reisen Neues von Ed Sheeran - Interview mit dem Musiker Montag, 20. März 2017,19.25 Uhr WISO Moderation: Sarah Tacke Thema: Private Videoüberwachung - Was ist erlaubt? Alle drei Minuten steigen Diebe in Deutschland in Häuser oder Wohnungen ein. Allein 2015 gab es rund 170 000 Wohnungseinbrüche, so die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik. Anlass für etliche Immobilienbesitzer, eine Überwachungskamera am und im Haus zu installieren. Aber: Ist das ohne Weiteres erlaubt? Generell gilt: Die private Videoüberwachung des eigenen Grundstückes mitsamt des Hauses ist durchaus zulässig. Sobald aber der öffentliche Raum (Gehweg) oder private Flächen (der Garten des Nachbarn) beobachtet werden, stellt das grundsätzlich eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Aufgrund unterschiedlicher Fallkonstellationen fällt es allerdings schwer, einer einheitlichen Rechtsprechung zu folgen. Denn die private Videoüberwachung ist oft eine Frage der Interessenabwägung - und es kommt damit auf den Einzelfall an. "WISO" sagt Ihnen, welche Regeln für Mieter und Eigentümer gelten. Muss ich darauf hinweisen, dass ich mein Grundstück mit der Kamera überwache? Wann muss ich die Aufnahmen wieder löschen? Und: Was droht mir, wenn ich mich nicht an die Vorgaben halte? Das und mehr beantwortet der "WISO"-Tipp. Teuer oder Billig: Fertigsalate - Wie gut ist Salat aus der Tüte? Einbruchsopfer via Internet - Ein Ex-Einbrecher packt aus
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