ZDF-Pressemitteilung
OVG Münster bekräftigt: Keine Teilnahme von Westerwelle am TV-Duell
Mainz (ots)
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat als Beschwerdeinstanz einen Anspruch des FDP-Vorsitzenden Guido Westerwelle auf Teilnahme am TV-Duell der Kanzlerkandidaten Schröder und Stoiber am 8. September 2002 im Programm von ARD und ZDF zurückgewiesen. Damit ist die FDP auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, sich in eine redaktionelle Wahlsendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzuklagen.
Mit seinem Beschluss vom 15. August 2002 bestätigt das OVG Münster die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgericht (VG) Köln vom 19. Juli 2002. So könne die FDP weder aus dem Parteiengesetz noch aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der chancengleichen Behandlung der Parteien einen Anspruch herleiten. In der Abwägung gibt das Gericht dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit den Vorrang, da das journalistische Konzept des TV-Duells nicht zu beanstanden sei und die FDP ihrer Bedeutung entsprechend im Gesamtprogramm vor der Wahl Berücksichtigung finde.
ZDF-Intendant Markus Schächter, der bereits die ablehnende erstinstanzliche Entscheidung des VG Köln als "Sieg für die Programmautonomie der Rundfunkanstalten" begrüßt hatte, sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt. "Erneut wurde dem Versuch, redaktionelle Fernsehsendungen zur Wahl für Zwecke der Parteien zu instrumentalisieren, eine Absage erteilt", so Schächter.
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