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ZDF-Pressemitteilung
Bundesverfassungsgericht setzt Telefondatenüberwachung von Journalisten enge Grenzen

Mainz (ots)

ZDF-Intendant Schächter schlägt Nachbesserung durch Gesetzgeber
   vor
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 12. März 2003 die
Verfassungsbeschwerden des ZDF und der ZDF-Redakteure Dr. Beate Thorn
und Udo Frank als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen. Die
Verfassungsbeschwerden richteten sich gegen die Weitergabe von
Handy-Verbindungsdaten an die Staatsanwaltschaft im Zuge der Fahndung
nach dem Immobilienbetrüger Dr. Schneider.
Das Gericht hat anerkannt, dass Journalisten gegenüber der
Weitergabe von Telefonverbindungsdaten keineswegs schutzlos sind,
sondern sich auf das Fernmeldegeheimnis sowie darüber hinaus auch auf
die Rundfunk- und Pressefreiheit berufen können. In der umfassend
begründeten Entscheidung haben die Richter erstmals und ausführlich
die engen Voraussetzungen für die Telefondatenüberwachung im Rahmen
der Strafverfolgung beschrieben.
Das Gericht hat insbesondere die vom ZDF vorgetragene Forderung
nach einer intensiven Abwägung zwischen dem staatlichen
Strafverfolgungsinteresse einerseits und dem Fernmeldegeheimnis und
besonders der Presse- und Rundfunkfreiheit andererseits aufgegriffen.
Im konkreten Anwendungsfall hat das Gericht die Maßnahmen aber als
"noch in ausreichendem Maße" mit den Vorgaben vereinbar
gerechtfertigt.
Für ZDF-Intendant Markus Schächter liefert die Entscheidung
ungeachtet der Zurückweisung der Verfassungsbeschwerden einen
wichtigen Ertrag für den Schutz von Journalisten gegenüber
staatlicher Ausspähung und Ausforschung. Gleichzeitig bezweifelt er,
dass die strengen Anforderungen des Gerichts in der Praxis künftig
auch durchgängig beachtet werden. "Deshalb sollte der Gesetzgeber
prüfen, ob künftig Journalisten von der Telefondatenüberwachung im
Wege einer gesetzlichen Nachbesserung nicht ebenso ausgenommen werden
wie heute bereits Strafverteidiger und Parlamentsabgeordnete."

Rückfragen bitte an:

ZDF Pressestelle
06131 / 70-2120 und -2121

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