Wie Grenzwerte gemacht werden: "planet e." im ZDF über Gift-Limits (FOTO)
Mainz (ots)
Stickoxide, Benzol, Weichmacher - Grenzwerte regeln, ab wann Gesundheit und Umwelt in Gefahr sind. Doch wer legt diese eigentlich fest? Am Sonntag, 13. Oktober 2019, 15.00 Uhr im ZDF, spürt "planet e." der Frage nach, wie Grenzwerte zustande kommen. Die Doku "Gifte, Daten, Risiken - Wie Grenzwerte gemacht werden" ist ab Freitag, 11. Oktober 2019, 10.00 Uhr, in der ZDFmediathek abrufbar.
Der Streit um Stickoxide und Diesel-Fahrverbote zeigt: Grenzwerte greifen direkt in den Alltag ein. Doch wie nachvollziehbar ist die Datenbasis der jeweiligen Gift-Limits? Die Bundesregierung verlässt sich in der Gesetzgebung auf internationale und nationale Expertenkommissionen, gebildet aus Vertretern von Industrie, Forschung, Umweltschutz und Politik. Deren Empfehlungen für Grenzwerte oder Gefahreneinstufungen basieren oft auf Kompromissen. Umweltvertreter beklagen den großen Einfluss der Industrie, Industrievertreter wiederum nehmen Gesundheitsbedenken oft weniger ernst und sehen strenge Grenzwerte häufig in der Nähe von "ökodiktatorischen" Vorgaben. Statistikprofessor Walter Krämer aus Dortmund geht noch einen Schritt weiter und hält die meisten Grenzwerte für total beliebig.
"planet e." stellt einige Beispiele aus dem Alltag vor, etwa die krebserregenden Nitrosamine. Sie können in Kosmetikprodukten wie Nagellack vorkommen und waren lange Zeit im Labor nur schwer nachweisbar. Das hat sich inzwischen geändert. Damit viele Produkte trotzdem noch verkauft werden können, gibt es ein gesetzliches Hintertürchen: Nitrosamine dürfen in Spuren enthalten sein, wenn sie technisch nicht vermeidbar sind.
Gentechnisch veränderte Pflanzen werden in Deutschland nicht angebaut, auch nicht mehr zu Versuchszwecken. Ausgerechnet im Naturprodukt Honig wurden bei vielen Stichproben inzwischen gentechnisch veränderte Pflanzenpollen gefunden, die von Import-Honigen stammen. Die Rechtslage dazu hat sich in den vergangenen Jahren mehrfach geändert: Galten die Pollen zunächst als illegale Zutat, werden sie nun als natürlicher Bestandteil bewertet.
Benzol gilt als krebserregend. Für Arbeitsplätze, etwa in Autowerkstätten, gibt es strenge Grenzwerte, für Privatwohnungen dagegen nicht. Janina Monschau und Georg Harth aus Mannheim wurden Opfer einer Benzol-Vergiftung, ausgelöst durch die Verwendung von Bitumenfarben in einer über ihrer liegenden Wohnung. Die Klage auf Schadensersatz gestaltet sich als schwierig, da es für die Luft im Wohnraum keinen Grenzwert gibt.
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