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Neue Eckpunkte für Zusammenarbeit bei Kinogemeinschaftsproduktionen zwischen der Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen, dem Produzentenverband, dem Film- und Medienverband NRW und dem ZDF (FOTO)

Neue Eckpunkte für Zusammenarbeit bei Kinogemeinschaftsproduktionen zwischen der Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen, dem Produzentenverband, dem Film- und Medienverband NRW und dem ZDF (FOTO)
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Mainz (ots)

Nach intensiv geführten Verhandlungen haben sich das ZDF und die Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen, der Produzentenverband und der Film- und Medienverband NRW über die vertragliche Zusammenarbeit zu Film-/Fernseh-Gemeinschaftsproduktionen und vergleichbaren Kino-Koproduktionen verständigt.

Zur Stärkung der Auswertungsmöglichkeiten von Produzentinnen und Produzenten wird mit den neuen Eckpunkten nun durchgängig eine Differenzierung des Umfangs der Rechteeinräumung an das ZDF nach der Höhe seiner Finanzierungsbeteiligung an der jeweiligen Produktion vorgenommen. Nach der vorgesehenen Clusterung erhalten Produzentinnen und Produzenten desto mehr Rechte, je kleiner der Finanzierungsanteil des Senders ist - und umgekehrt. Das ZDF hat damit insbesondere eine Erweiterung der Möglichkeiten der Produzentinnen und Produzenten zur Verwertung der VoD-, aber auch der Pay-TV-Rechte akzeptiert und damit den Produzentinnen und Produzenten verbesserte Recoupmentmöglichkeiten zugestanden. Im Gegenzug wurden die Auswertungsmöglichkeiten von Kino-Gemeinschaftsproduktionen in der Mediathek des ZDF modernisiert und ebenfalls in Abhängigkeit zur jeweiligen Finanzierungsbeteiligung des ZDF erweitert.

Die Eckpunktevereinbarung tritt zum 2. Januar 2020 in Kraft und hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023.

Dr. Norbert Himmler, Programmdirektor des ZDF, führt zu den neuen Eckpunkten aus: "Das ZDF begrüßt die Einigung mit den Produzentinnen und Produzenten nach intensiven Verhandlungen. Mit der Vereinbarung ist eine moderne und richtungsweisende Regelung gelungen, um das Engagement für den Kinofilm gemeinsam mit den Produzentinnen und Produzenten fortzusetzen. Die Regelungen, die eine Rechteaufteilung abhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung vorsehen, werden den beiderseitigen Interessen auch im Sinne des Zuschauers gerecht."

Die Allianz Deutscher Produzenten - Film und Fernsehen, der Produzentenverband und der Film- und Medienverband NRW, die die Verhandlungen auf Produzentenseite gemeinsam geführt haben, erklären zu den neuen Eckpunkten: "Es war höchste Zeit für eine Überarbeitung des Regelwerks von Koproduktionen mit dem ZDF, da die Vorgängerregelungen, die vor dem Hintergrund der sich rasant wandelnden Auswertungsgegebenheiten zu Lasten der Produzenten als unausgewogen erschienen und bereits zum Ende des Jahres 2016 gekündigt worden waren. Auch wenn nicht alle für eine bestmögliche Verwertung der Produktionen aus Sicht der Produzenten wünschenswerten Forderungen durchgesetzt werden konnten, so stellen diese Eckpunkte doch einen wichtigen Einstieg in eine differenzierte Rechteaufteilung zwischen Produzentinnen und Produzenten und dem ZDF dar. Wir haben dem Abschluss in der Überzeugung und der Erwartung zugestimmt, mit den neuen Eckpunkten einen Rechtsrahmen zu schaffen, der es Produzentinnen und Produzenten und dem ZDF ermöglicht, wieder verstärkt Kino-Koproduktionen zu verwirklichen und so gemeinsam diesen kulturell wichtigen Programmbereich zu stärken."

Ansprechpartner: Presse-Desk, Telefon: 06131 - 70-12108, pressedesk@ZDF.de

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