ZDF-Pressemitteilung
Beschluss des ZDF-Fernsehrates
Beratertätigkeiten von ZDF-Gremienmitgliedern
Mainz (ots)
Der Fernsehrat stellt fest, dass der zwischen Herrn Wilfried Scharnagl und der KirchGruppe während seiner Mitgliedschaft im ZDF- Fernsehrat bestehende Beratervertrag geeignet war, eine Interessenkollision im Sinne von § 21 Abs. 9 ZDF-StV zu begründen. Der Abschluss dieses Vertrags war deshalb gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 ZDF-Satzung dem Vorsitzenden des Fernsehrates unverzüglich anzuzeigen. Dieser Anzeigepflicht ist Herr Scharnagl nicht nachgekommen und hat damit gegen die ZDF-Satzung verstoßen. Herr Scharnagl gehört dem ZDF-Fernsehrat seit dem 16. März 2002 nicht mehr an.
ots-Originaltext: ZDF
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