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ZDF-Pressemitteilung
Beschluss des ZDF-Fernsehrates
Beratertätigkeiten von ZDF-Gremienmitgliedern

Mainz (ots)

Der Fernsehrat stellt fest, dass der zwischen Herrn
Wilfried Scharnagl und der KirchGruppe während seiner Mitgliedschaft
im ZDF- Fernsehrat bestehende Beratervertrag geeignet war, eine
Interessenkollision im Sinne von § 21 Abs. 9 ZDF-StV zu begründen.
Der Abschluss dieses Vertrags war deshalb gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1
ZDF-Satzung dem Vorsitzenden des Fernsehrates unverzüglich
anzuzeigen. Dieser Anzeigepflicht ist Herr Scharnagl nicht
nachgekommen und hat damit gegen die ZDF-Satzung verstoßen. Herr
Scharnagl gehört dem ZDF-Fernsehrat seit dem 16. März 2002 nicht mehr
an.
ots-Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7840

Rückfragen bitte an:

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Telefon:06131 / 70 - 2120

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